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Tantieme im Dezember versteuern

Gesellschafter-Geschäftsführer sind häufig am Umsatz der Gesellschaft über Tantiemen beteiligt. Diese müssen natürlich versteuert werden. Voraussetzung für die Ermittlung der Tantiemen ist der Jahresabschluss. Die Czech und Ströhlein Steuerberater kennen hier die Vorschrift des § 42 a GmbHG. Hiernach muss der Jahresabschluss innerhalb einer Frist von 11 Monaten erstellt werden. Entspricht das Geschäftsjahr dem laufenden Kalenderjahr muss also spätestens im November des laufenden Jahres der Jahresabschluss fertiggestellt werden.

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Aktienverluste wirken sich auf die Steuerschuld aus

Czech und Ströhlein Steuerberater weisen die Auswirkungen eines Urteils des Bundesfinanzhofs vom Juni des Jahres hin. Demnach lässt sich auch ein Totalverlust bei einem Aktiengeschäft steuerlich geltend machen.

Die Auffassung der Finanzverwaltung

Im BMF-Schreiben vom 18.1.2016 (BStBl. I 2016, 85, Randziffer 59) legt das Bundesfinanzministerium dar, unter welchen Bedingungen sich Verluste bei Wertpapieren sich steuerlich auswirken. Ein Verlust ist an die Veräußerung gebunden. Buchtechnische Kursverluste berücksichtigt das Finanzamt nicht.

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Vorteile der Istbesteuerung schon jetzt nutzen: So verbessern Sie Ihre Liquidität!

Am Europäischen Gerichtshof ist zurzeit ein höchst spannendes Verfahren anhängig. Im Kern geht es darum, ob die in Deutschland übliche Sollbesteuerung bei der Umsatzsteuer mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Sollte das Gericht zur Entscheidung gelangen, dass die bisherige Praxis nicht vom EU-Recht gedeckt ist, können sich viele deutsche Unternehmer freuen. Viele Unternehmen werden zur Istbesteuerung übergehen und die Vorteile nutzen können, die bisher nur in wenigen Ausnahmen gewährt wurden.

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Entfernungspauschale gilt auch bei Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen

Die Entfernungspauschale ist häufig ein Streitthema zwischen Steuerzahler und den Finanzämtern. In den meisten Fällen geht es um die Höhe der zurückgelegten Kilometer oder die kürzeste Strecke zum Arbeitsort. Czech und Ströhlein Steuerberater können Ihnen bei der korrekten Angabe der Entfernungspauschale behilflich sein. In manchen Fällen ist die Berücksichtigung der Reisekosten allerdings auch etwas komplizierter, wie der vor dem Finanzgericht Münster verhandelte Fall zeigt.

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Scheinselbstständigkeit - Definition und Folgen

Häufiger als vermutet handelt es sich bei einer als selbstständig eingeordneten Tätigkeit gar nicht um eine solche, sondern vielmehr um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. In diesem Fall spricht man von einer Scheinselbstständigkeit. Ob diese auf Vorsatz oder auf Unwissenheit beruht, ist zunächst einmal irrelevant. Doch was genau ist eine Scheinselbstständigkeit eigentlich und welche Konsequenzen hat sie?

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Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers auch nach Verjährung der Mängelansprüche

Als Steuerberater, die unter ihren Klienten viele Unternehmer haben, kennen die Czech und Ströhlein Steuerberater die notwendigen Normen. Eine davon ist die Vorschrift des § 215 BGB. Diese regelt u. a. das Zurückbehaltungsrecht nach Eintritt der Verjährung. Hiernach hindert die Verjährung die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht, wenn der Anspruch (auf Mängelbeseitigung, Schadensersatz etc.) gerade zu dem Zeitpunkt noch nicht der Verjährung unterlag, in dem zum ersten Mal die Leistung (Zahlung des Werklohnes) hätte verweigert werden können. 

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Mehrwertsteuer-Aktionsplan vorgestellt

Czech und Ströhlein Steuerberater informiert über flexiblere Mehrwertsteuer-Sätze

Im April 2016 wurde bereits ein Aktionsplan über einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz in Europa vorgestellt. Czech und Ströhlein hat die Situation beobachtet und berichtet über Neuheiten. Flexiblere Mehrwertsteuersätze bedeuten für viele Firmen, vor allem für Kleinunternehmen weniger Aufwand.

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Kein Nachweis des Grundstückswerts durch Bilanzansatz

BFH-Urteil: Die Bilanz zählt nicht - der richtige Grundstückswert nach dem BewG

Wird ein Grundstück günstig erworben, fällt auch die Gewerbesteuer niedriger aus, so dachten die Gesellschafter. Das Finanzamt sah das allerdings anders. Wie ist ein niedriger gemeiner Grundstückswert nach § 198 Satz 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) nachzuweisen? Der Bundesfinanzhof schaffte mit einem Urteil Klarheit. Czech und Ströhlein Steuerberater erläutern das Urteil.

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Die Deed of Variation führt zu einer Zuwendung durch den Erben

Das Finanzgericht in Münster hat mit seinem Urteil vom 12. März 2018 (Az. 3 K 2050/16 Erb) entschieden, dass eine nach dem englischen Recht zulässige "Deed of Variation" im deutschen Recht eine unentgeltliche Zuwendung durch den Erben darstellt. Was das konkret bedeutet, erklären Ihnen die Czech und Ströhlein Steuerberater gern.

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Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug beim Online-Handel beschlossen

Die Bundesregierung hat am 1. August einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen. Und das Ziel ist hoch gesteckt, denn bereits ab Januar 2019 soll er umgesetzt werden und Plattformbetreiber stärker in die Pflicht nehmen. Wir von Czech und Ströhlein Steuerberater erläutern gerne die wichtigen Eckpunkte.

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Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber

Czech und Ströhlein Steuerberater informiert Sie heute über ein aktuelles Thema. Das Home-Office wird für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer interessanter. Es bringt zahlreiche Vorteile mit sich und ist aus vielen Bereichen der Wirtschaft nicht mehr weg zu denken. Dabei sind steuerliche Vorschriften zu beachten, die Voraussetzungen für einen Abzug sind hoch. Verschiedene Handhabungen sind möglich, eine Alternative ist die Anmietung der Räumlichkeiten durch den Arbeitgeber.

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Wann liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor?

Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen ist von der Umsatzsteuer befreit

Das OFD Karlsruhe hat mit einer Verfügung vom 19. Feb. 2015 unter S 7100b festgestellt, dass bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen, dieser Geschäftsvorgang nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Dazu müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt werden. Die Czech und Ströhlein Steuerberater helfen bei der Beurteilung und Einhaltung dieser Richtlinien.

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Steuerliche Behandlung forstwirtschaftlicher Flächen

Czech und Ströhlein Steuerberater informiert über die steuerliche Behandlung forstwirtschaftlicher Flächen

In seinem Schreiben vom 18. Mai 2018 stellt das Bundesministerium der Finanzen Grundsätze dar, die für die steuerliche Behandlung forstwirtschaftlicher Flächen gelten, welche zum Betriebsvermögen gehören. Dabei geht es um Vollerwerbs- und Teilbetriebe sowie die Behandlung des Gewinns. Czech und Ströhlein, Ihr Steuerberater, möchte Ihnen einige Details aus dieser Mitteilung weitergeben, die für Ihr Unternehmen relevant sein können.

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Die Finanzverwaltung reagiert auf die Unwetterschäden

Finanzverwaltungen reagieren auf Unwetterschäden

Es wurden im Mai und im Juni diesen Jahren große Schäden durch schwere Niederschläge verursacht. Die Finanzverwaltung hat darauf reagiert und die Gewährung von Steuerentlastungen bekannt gegeben. Es wurde ein sogenannter Katastrophenerlass veröffentlicht.

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Wie zusätzliche Steuerzahlungen bei der Bildung stiller Reserven vermieden werden können

Firmen, die Grund und Boden sowie Produktionsstätten zu ihrem Grundbesitz zählen, können zumeist von den steigenden Preisen bei der derzeitigen Entwicklung profitieren. Das Betriebsvermögen steigt. Diese Wertsteigerung ist aber in der Bilanz häufig nicht aktuell angepasst, der tatsächliche Wert der Liegenschaften ist höher als angegeben. Diese Differenz wird als stille Reserve bezeichnet. Werden Teile des Betriebsvermögens aufgrund der Wertsteigerung mit hohem Gewinn veräußert, dann werden diese Gewinne normalerweise auch zu einer höheren Besteuerung führen. Es gibt aber Möglichkeiten, diese Steuern weitgehend zu vermeiden. Welche das sind, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

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BFH erleichtert für Unternehmen den Vorsteuerabzug aus Rechnungen

Bundesfinanzhof ermöglicht Schuldzinsenabzug beim Vorliegen von Steuerpflicht bei Erstattungszinsen

Diese Entscheidung vom BFH ist eine gute Nachricht für alle Steuerpflichtigen, die ein Darlehen aufnehmen mussten oder müssen, um eine Einkommenssteuernachzahlung damit zu finanzieren. Wenn die fällige Einkommenssteuer nachträglich wieder reduziert wird und dem Steuerpflichtigen dafür gemäß Gesetz die fälligen Erstattungszinsen vom Finanzamt geleistet werden, kann er diese Kapitalzinsen als Werbungskosten im Bereich Einkünfte durch Kapitalvermögen absetzen.

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BFH zur Umsatzsteuer: EuGH-Vorlage zu Sportvereinen

Die Umsatzsteuerbefreiung sonstiger Leistungen von nicht gewinnorientierten Vereinen (BFH 21.6.2018 - V R 20/17)

Bislang war es gängige Praxis von (Sport-)Vereinen sich bei der Befreiung von der Umsatzsteuer auf Artikel 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL zu berufen. Dies wird nun seitens des Bundesfinanzhofs (BFH) in Abrede gestellt und zur weiteren Überprüfung an den europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen.

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Aufbau eines Strukturvertriebes nicht steuerfrei

Czech und Ströhlein Steuerberater informiert zum Thema "Steuerfreiheit beim Aufbau eines Strukturvertriebes". Immer wieder gibt es Unklarheiten bezüglich der Tätigkeiten eines Versicherungsmaklers oder -Vertreters. Dienstleistungen, die mit der Aufrechterhaltung und dem Aufbau eines strukturierten Vertriebs einhergehen, sind keine steuerfreien Tätigkeiten. Dazu gehören die Schulung, Betreuung und Überwachung der Versicherungsvertreter, die Auszahlung bzw. Festsetzung der Provisionsbeträge sowie die Aufrechterhaltung des Kontakts zu den Versicherungsvertretern. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Czech und Ströhlein Steuerberater gerne zur Verfügung.

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Auch ohne Rechtsgrund erhaltene Leistungen sind steuerpflichtig

Versehentlich gezahlte Leistungen einer Versicherung sind voll zu versteuern.

Ein kurioser Fall endet mit einem kuriosen Urteil. Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied: Auch versehentlich gezahlte Leistungen einer Versicherung sind in voller Höhe als sonstiges Einkommen in voller Höhe zu versteuern auch wenn sie zurückgezahlt werden müssen. Die Kanzlei Czech und Ströhlein informiert.

Der Fall
Der Kläger schloss bei einer Versicherung eine Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Als er tatsächlich berufsunfähig wurde, bezog er dementsprechend regelmäßige Zahlungen in Form einer Leibrente. Die Versicherung stellte ihm im Rahmen einer Vereinbarung frei, dass der Kläger ab dem 01.02.2010 die Ablaufleistung der Versicherung wählen konnte oder eine Berufsunfähigkeitsrente auf monatlicher Basis bekommt. Der Kläger entschied sich für die Ablaufleistung. Die Versicherung zahlte dennoch versehentlich bis zum Jahr 2011 monatliche Leistungen weiter. Diese wurden von der Versicherung im Nachhinein entsprechend zurückgefordert, wogegen sich der Kläger wehrte. Letztendlich einigte er sich mit der Versicherung über eine Rückzahlung.
Das Finanzamt entschied, dass die versehentlich bezogenen Leistungen voll zu versteuern sind.

 

Die Entscheidung
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass dem Standpunkt des Finanzamtes zu folgen sei und die bezogenen Leistungen in voller Höhe zu versteuern seien, auch wenn sie versehentlich über die Vertragszeit hinaus erfolgten. Dass die Leistungen ohne Rechtsgrund erfolgten, stünde einer Besteuerung nicht entgegen, ebenso wenig wie die Tatsache, dass die Leistung zurückgezahlt werden müssten.
Entscheidend sei vielmehr, dass es sich um wiederkehrende Leistungen handelte und somit als sonstige Einkünfte steuerpflichtig seien. Auf die Tatsache, dass die Leistungen ohne Rechtsgrund erfolgten, komme es dabei nicht an. Das Gericht stellte klar, dass lediglich freiwillige Leistungen nicht der Steuerpflicht unterlägen. Da die Leistungen aber aus einem vertraglichen Verhältnis resultierten, auch wenn die Weiterzahlung versehentlich erfolgten, seien sie somit nicht als "freiwillig" einzustufen, denn sie hätten den Kläger damit nicht außervertraglich bereichern sollen.

Die Kanzlei Czech und Ströhlein hilft

Das Steuerrecht ist oftmals sehr kompliziert und der Teufel liegt, wie im obigen Urteil, häufig im Detail. Daher ist es wichtig gut beraten zu sein. Die Kanzlei Czech und Ströhlein steht im Steuerrecht auf ihrer Seite und wird Sie zu Ihrem Vorteil beraten. Wenden Sie sich daher an die Berater von Czech und Ströhlein, damit das Steuerrecht und der Fiskus nicht zu ihren Lasten zuschlägt.

 

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