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Die Finanzverwaltung reagiert auf die Unwetterschäden

Finanzverwaltungen reagieren auf Unwetterschäden

Es wurden im Mai und im Juni diesen Jahren große Schäden durch schwere Niederschläge verursacht. Die Finanzverwaltung hat darauf reagiert und die Gewährung von Steuerentlastungen bekannt gegeben. Es wurde ein sogenannter Katastrophenerlass veröffentlicht.


Mögliche Steuerentlastungen für Unwettergeschädigte

Durch schwere Niederschläge in den vergangenen Tage kam es in manchen Regionen zu großen Schäden. Viele Keller sind vollgelaufen und ein Einkaufszentrum wurde vollständig geflutet. An einer Tankstelle in Nordrhein-Westfalen ist das Dach einer Tankstelle eingestürzt und etliche Gebäude erlitten Beschädigungen. Bei der Beantragung von Steuerentlastungen helfen Czech und Ströhlein Steuerberater mit fachkundigem Rat.

Richtlinien für Unwetterschäden

Vom Finanzministerium in Saarland ist z. B. ein sogenannter Katastrophenerlass veröffentlicht worden. In diesem werden die Billigkeitsregelungen für das Unwetter vom 31. Mai auf den 01. Juni 2018 dargelegt. Von dieser Regelung profitieren unmittelbar betroffene Bürgerinnen und Bürger.

Unternehmen erhalten steuerliche Erleichterungen

Für Unternehmer sehen die Finanzämter Sonderabschreibungen und Rücklagen als Maßnahmen für steuerliche Erleichterungen vor. Im Katastrophenerlass wird auf Erleichterungen bei der Grund-, Gewerbe- und Lohnsteuer hingewiesen. Diese werden durch die Czech und Ströhlein Steuerberater ausführlich erklärt und dargelegt was zu tun ist.

Eine Mitteilung des Finanzministeriums des Saarlandes

In einer Meldung vom 28. August 2018 teilt das Finanzministerium eine Ausweitung des Schadensgebietes mit. Demnach können noch Schadensmeldungen für die bisherigen, wie auch für die neu aufgenommenen Gebiete, bis zum 30. September 2018 eingereicht werden.

Katastrophenerlass des hessischen Finanzministeriums

Auch das hessische Finanzministerium hat einen Katastrophenerlass öffentlich gemacht. Hiermit wird auf die Möglichkeiten steuerlicher Entlastungen aufmerksam gemacht, die von den privaten Bürgern und Unternehmern in Anspruch genommen werden können.

Dazu bemerkt der Finanzminister Dr. Thomas Schäfer: "Viele Menschen haben vor Ort durch das Unwetter Hab und Gut verloren, zum Teil sind Existenzen bedroht. Die hessische Finanzverwaltung steht an der Seite der betroffenen Bürger mit steuerlichen Erleichterungen".

Die Czech und Ströhlein Steuerberater sind in allen Fällen eine kompetente Anlaufstelle, um sich über die Möglichkeiten und Maßnahmen zu steuerlichen Vergünstigungen nach den Unwetterschäden zu erkundigen.