Go to Top

Jahresabschluss & EÜR

Czech & Ströhlein erstellt Ihnen zum Jahresabschluss die Bilanz. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten bei der Übermittlung der E-Bilanz sowie des für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger relevanten Jahresabschlusses.

Die Jahresabschlüsse für Freiberufler, kleine Einzelunternehmen, Personengesellschaften, sowie für Vermieter von Eigentumswohnungen und Grundstücken, werden durch unsere Steuerberater in Form der Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufgestellt. Unter Einhaltung der steuerlichen Gesetzgebung, arbeitet Czech & Ströhlein das bestmögliche Steuerergebnis aus – stets mit dem Ziel, Ihre Steuerzahlungen zu verbessern.

Leistungen:

  • Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
  • Erstellungsberichte zum Jahresabschluss
  • Erstellung eines Anhangs
  • Eröffnungsbilanzen
  • Auseinandersetzungsbilanzen
  • Liquidationsbilanzen
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • Veröffentlichung / Hinterlegung beim Bundesanzeiger
  • Plausibilitätsbeurteilungen