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Mehrwertsteuer-Aktionsplan vorgestellt

Czech und Ströhlein Steuerberater informiert über flexiblere Mehrwertsteuer-Sätze

Im April 2016 wurde bereits ein Aktionsplan über einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz in Europa vorgestellt. Czech und Ströhlein hat die Situation beobachtet und berichtet über Neuheiten. Flexiblere Mehrwertsteuersätze bedeuten für viele Firmen, vor allem für Kleinunternehmen weniger Aufwand.


Bereits am 7. April 2016 wurde von der Europäischen Kommission ein Aktionsplan vorgestellt. Dieser sollte den Weg bereiten zu einem einheitlichen Mehrwertsteuer-System innerhalb Europas. Die bestehenden Regelungen der Europäischen Union sollten demnach umgestaltet werden. Sie müssen weniger Betrug anfällig, einfacher und vor allem Unternehmer freundlich sein, Czech und Ströhlein Steuerberater hatte sich dazu näher informiert. Der Aktionsplan, der damals präsentiert wurde, sollte der erste Schritt sein zu einem einheitlichen Mehrwertsteuer-Satz im europäischen Mehrwertsteuer-Raum. Dies sollte die Unternehmen unterstützen, vor allem die Kleinunternehmer, den elektronischen Geschäftsverkehr unterstützen und die digitale Wirtschaft fördern. Das bestehende System der Mehrwertsteuer-Regelung ist nach Ansicht der Europäischen Kommission zu kompliziert und in zu viele Fragmente aufgeteilt. Insbesondere in Zeiten, in denen die Zahl der Unternehmen, die Grenzüberschreitend Geschäfte tätigen, ständig zunimmt. Eine Reform ist daher unbedingt erforderlich, die Kommission plant daher einen Legislativvorschlag für ein verändertes und einheitliches Mehrwertsteuer-System. Dies soll im Rahmen des "Programms zur Gewährleistung der Leistungsfähigkeit und Effizienz der Rechtssetzung - REFIT, erfolgen.

Im Januar 2018 wurden die letzten Vorschläge zu einer Reform der Mehrwertsteuer vorgelegt, darüber möchte Sie Ihr Büro Czech und Ströhlein Steuerberater in Kenntnis setzen. Die EU-Kommission plant die Schaffung eines EU-Mehrwertsteuerraums mit einheitlichen Mehrwertsteuersätzen. Der Mehrwertsteuer-Betrug könnte damit drastisch reduziert werden. Gleichzeitig könnten Staatseinnahmen gesichert und Unternehmen gefördert werden. Die bisher geltenden Mehrwertsteuer-Vorschriften wurden 1992 vereinbart und veraltet. So dürfen die EU-Mitgliedsstaaten ermäßigt Mehrwertsteuersätze nur in bestimmten Wirtschaftszweigen und bei einigen Gütern anwenden. Dabei sind die Sätze für die Mitgliedsstaaten ein nützliches Werkzeug, um politische Ziele zu erreichen. Die EU-Kommission hatte zugesagt, ihren Mitgliedsstaaten mehr Spielraum einzugestehen. So werden sie bei den Mehrwertsteuer-Ausnahmereglungen in verstärktem Maße gleichberechtigt sein.

Vor allem Kleinunternehmen kämpfen mit den hohen Mehrwertsteuer-Befolgungskosten. Diese sind in der Regel um 11 Prozent höher bei grenzüberschreitenden Geschäften. Durch ein vereinfachtes System in Sachen Mehrwertsteuer oder gar eine einheitliche Regelung, könnten KMU effizienter arbeiten. Möchten Sie mehr darüber erfahren, steht Ihnen Czech und Ströhlein Steuerberater gerne zur Verfügung.