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Dieses Urteil erschüttert die deutsche Vereinskultur

Viele traditionelle Vereine könnten vor dem finanziellen Aus stehen

Wegen eines Urteils vom Bundesfinanzhof sehen Männergesangvereine, Frauenchöre sowie Traditionsschützen ihre Vereinstätigkeit in Gefahr. Einige Richter vom Bundesfinanzhof (BFH) sind mittlerweile der Meinung, dass gewisse Steuerprivilegien wegen vorgeblich diskriminierender Satzungen diverser gemeinnütziger Vereine gestrichen werden sollen. Czech und Ströhlein Steuerberater teilt mit, dass dies damit begründet wird, dass jene Vereinigungen nur Männer beziehungsweise ausschließlich Frauen als Mitglieder aufnehmen. Dieser Beschluss vom BFH, der am 17. Mai gefällt wurde, besagt, dass sämtliche Vereine, welche die Vollmitgliedschaft von Frauen beziehungsweise von Männern ausschließen, nicht mehr als gemeinnützlich gelten können. Aus dem Grund würden jene Vereine ihre steuerlichen Vorteile verlieren sowie den Status der Gemeinnützigkeit. Czech und Ströhlein meint, dass diese neue Regelung zur Folge haben kann, dass die Steuerfreiheit der Vereine in punkto Gewerbe- und Körperschaftsteuer verloren geht. Darüber hinaus hat der Verein nicht mehr die Befugnis Spendenbescheinigungen auszustellen. Ebenso können keine Förderungen von öffentlichen Mitteln mehr bewilligt werden.

Erst kürzlich wurde die Begründung vom Urteil vorgelegt, welches eine enorme negative Resonanz in der Öffentlichkeit fand. Bei zahlreichen Vereinen wurde großer Unmut ausgelöst. Der Fall, der vor dem Bundesfinanzhof verhandelt wurde, betraf zunächst eine Freimaurerloge, die keinen Frauen gestattet an den Tempelritualen teilzunehmen. Es rückt nahe, erklärte Czech und Ströhlein, dass aufgrund des Urteils ebenso zahlreiche traditionelle Schützenbruderschaften sowie Burschenvereine zukünftig keine Steuerprivilegien mehr haben könnten. Czech und Ströhlein Steuerberater stellt weiterhin fest, dass negative Ausmaße für die deutsche Vereinskultur zu erwarten sind. Jene Vereine müssen Angst haben, dass ihre Gemeinnützigkeit gestrichen wird, wenn sie geschlechtsspezifisch keinen Mann beziehungsweise keiner Frau gestatten, als Mitgliedern am Vereinszweck teilzuhaben. Die Pressemitteilung des BFH besagte, dass unter Umständen ebenso Frauenchöre als auch Männergesangvereine betroffen sein könnten. Dies würde ganz klar deutsche Kultur zerstören. In Männerchören singen in der Regel Männer, sodass Frauen als Mitglieder nicht zugelassen werden können. Ebenfalls können aus dem Grund in Frauenchören keine Männer aufgenommen werden.

 

Die Gleichberechtigung der Geschlechter hat eine große Wichtigkeit, für die es sich einzusetzen lohnt. Aber viele Stimmen sind der Ansicht, dass die Konsequenzen des Urteils die Grenzen zum gesunden Menschenverstand sprengen würden. Der Beschluss führt im groben Ausmaße die Gleichberechtigung ins ad absurdum. Warum sollten Frauenchöre einem Zwang ausgesetzt sein, Männer im Chor aufzunehmen? Oder warum müssen Männergesangvereine gezwungen werden, Frauen als Chorsängerinnen zu dulden? Die renommierten Czech und Ströhlein Steuerberater sind sich sicher, dass eine rechtliche Klarheit in zukünftigen Verfahren zu erlangen ist. Es gibt zahlreiche lösungsorientierte Ideen, die Wege vorbringen, wie die aktuellen Bestimmungen des Bundesgerichtshofes gehandhabt werden können. Ein Frauenchor kann zum Beispiel einen Mann als Pianisten einstellen, um die vorgeschriebene Gleichberechtigung zu gewährleisten. Czech und Ströhlein Steuerberater ist überzeugt, dass machbare Lösungen für jene betroffene Vereine individuell ausgearbeitet werden können. Die Satzung könnte beispielsweise Formulierungen aufnehmen, die geschlechtsneutral sind. Die alte Praxis bleibt und es werden nur Mitglieder aufgenommen, die der Vorstand akzeptiert.