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Steuererklärung: Computerzeitschriften als Werbungskosten

Sobald man seine Unterlagen für die kommende Steuererklärung sichtet stellt man sich häufig die Frage, in wie weit man Fachzeitschriften für den Beruf als Werbungskosten gelten machen kann. An dieser Stelle ist der Gang zu einem Steuerberater die beste Lösung um zu wissen, welche Angaben über Aufwendungen in der Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt tatsächlich als steuermindernd angesehen werden.

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Verjährung des finanzamtlichen Anspruchs auf Umsatzsteuerzahlung

Bei einem Finanzamt bestand Unklarheit darüber, wer Schuldner der Umsatzsteuer war. Ursache hierfür war die Annahme, dass der Unternehmer und seine Ehefrau jeweils getrennt ein Unternehmen führten. Beide hatten Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1986 bis 1991 abgegeben. Mit den jeweiligen Jahresumsatzsteuerbescheiden folgte das Finanzamt zunächst der Rechtsauffassung des Ehepaars.

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Vorsteuerabzug bei Installation einer Photovoltaikanlage

Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Entscheidungen zur Frage des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) Stellung genommen: Im ersten Fall hatte der Eigentümer eines Grundstücks an sein privat genutztes Haus einen Carport angebaut, der zum Unterstellen des privaten Pkw verwendet wird.

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Umsatzsteuerliche Organschaft nur bei Personalunion der Geschäftsführung

Grundsätzlich ist jedes rechtlich selbstständige Unternehmen ein steuerliches Subjekt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Wenn aber eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein anderes Unternehmen (sog. Organträger) eingegliedert ist, liegt eine Organschaft vor. In diesem Falle ist die juristische Person als Organgesellschaft nicht selbstständig, sondern Teil des umsatzsteuerlichen Unternehmens des Organträgers.

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Grenze für Ist-Versteuerung wird dauerhaft bei 500.000 € belassen

Einem Unternehmer, auch, wenn er buchführungspflichtig ist, wird auf Antrag gestattet, die Umsatzsteuer nicht nach vereinbarten (Soll-Versteuerung), sondern nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) zu berechnen, wenn sein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 500.000 € betragen hat.

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