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Steuererklärung: Computerzeitschriften als Werbungskosten

Sobald man seine Unterlagen für die kommende Steuererklärung sichtet stellt man sich häufig die Frage, in wie weit man Fachzeitschriften für den Beruf als Werbungskosten gelten machen kann. An dieser Stelle ist der Gang zu einem Steuerberater die beste Lösung um zu wissen, welche Angaben über Aufwendungen in der Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt tatsächlich als steuermindernd angesehen werden.


Soll der Steuerberater für seinen Mandanten Aufwendungen für Computerzeitschriften als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen, müssen die Fachzeitschriften überwiegend beruflichen Zwecken dienen. Das FG Münster hat in seinem Urteil aus dem Juli 2014 entschieden, dass Computerzeitschriften in der Steuererklärung nur dann als Werbungskosten angerechnet werden können, wenn die Literatur sich ausschließlich an das Fachpublikum aus der IT-Branche wie EDV-Fachleute, Softwareentwickler und Webdesigner richtet. Grundlage für den Gerichtsbeschluss ist eine Klage eines Netzwerkadministrators, der in seiner Steuererklärung die Aufwendungen für einige Computerzeitschriften als Werbungskosten geltend machen wollte, die ihm zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung dienten. Die Begründung der Richter des Gerichtes in Münster für die Ablehnung der Klage des Netzwerkadministrators ist, dass in den angegebenen Computerzeitschriften auch viele Artikel für private PC-Nutzer zu finden sind, die auch von PC-Laien sehr gut verständlich sind und somit eine reine berufliche Weiterbildung nicht zu treffe. Will man seinen Steuerberater also mit der Erstellung seiner Einkommenssteuererklärung beauftragen sollte beachtet werden, dass Fachzeitschriften nur dann als Werbungskosten geltend gemacht werden können, wenn sie den Zweck der beruflichen Weiterbildung erfüllen.

Wer sich nicht sicher über seine Werbungskosten bezüglich seiner Fachzeitschriften ist, sollte vor Abgabe der Einkommenssteuererklärung stets einen Steuerberater zu Rate ziehen, der seinen Mandanten professionell über Möglichkeiten zur Angabe über Aufwendungen für Fachliteratur und Fachzeitschriften beraten und unterstützen kann.