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Besserer Schutz und mehr Sicherheit in der betrieblichen Altersversorgung

Gesetzgeber stärkt ab 2019 den Schutz der Betriebsrenten - Czech und Ströhlein Steuerberater informieren 

Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht sorgt der Gesetzgeber für eine verbesserte Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge. Die Betriebsrenten entwickeln sich in Deutschland immer mehr zu einer wichtigen Säule der Altersvorsorge und verhindern oder senken bei vielen Arbeitnehmern das Risiko der Altersarmut. Dieses mit einem stärkeren Schutz rechtlich abzusichern und damit zwingendes EU-Recht umzusetzen, war längst überfällig. Czech und Ströhlein Steuerberater informieren zu diesem wichtigen Themenkomplex ausführlich. 


In Deutschland besteht die Altersvorsorge seit langem bewährt aus drei wichtigen, voneinander unabhängigen Säulen. Das bedeutende Rückrat ist immer noch die gesetzliche Rente. Es hat sich aber gezeigt, dass immer mehr Arbeitnehmer aufgrund gebrochener Arbeitsbiographien und durch jahrelanges Verbleiben im Niedriglohn-Bereich mit dieser ersten Säule nicht ausreichend vor Altersarmut geschützt sind. Daher kommt der zweiten Säule, der betrieblichen Altersabsicherung, eine immer größere Bedeutung bei vielen Arbeitnehmern zu. Diese bedeutet in der Praxis eine Betriebsrente im Rahmen der Altersversorgung sowie der Versorgung von Hinterbliebenen und im Falle von betrieblich verursachter Invalidität durch den jeweiligen Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. Um die Sicherheit dieser betrieblichen Absicherung in der Altersvorsorge zu gewährleisten und dem Schutz der gesetzlichen Rente anzugleichen, bestehen auch für diese private zweite Säule bereits umfassende Sicherungssysteme. Mit der Umsetzung des diesbezüglichen EU-Rechts wird dieses mehrstufige Sicherungssystem jetzt ab 2019 durch eine verbesserte Aufsicht zusätzlich gestärkt und den modernen Anforderungen an Sicherungssysteme in der Altersvorsorge angepasst. Die neue Rechtslage fordert von den Einrichtungen, die mit der betrieblichen Altersvorsorge befasst sind, eine intensivere und anspruchsvollere Befassung mit einschlägigen Risiken, die dieser Gewährleistung der betrieblichen Altersrente gefährlich werden könnten. Dazu gehören zum Beispiel die Probleme durch den Niedrigzinsmarkt, der negative Auswirkungen auf Anlagemodelle der betrieblichen Altersvorsorge haben könnte sowie die negativem Auswirkungen des demografischen Wandels, die die Leistungsfähigkeit des Systems beeinflussen könnten. Ziel und Zweck der gesetzlichen Neuregelung ist es, dass künftige und derzeitige Versorgungsempfänger von Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge besser vor Verlust und Beeinträchtigung ihrer Ansprüche gegen den Arbeitgeber und seine Einrichtungen für die betriebliche Altersvorsorge geschützt werden. Czech und Ströhlein Steuerberater berichten über diese neuen Anforderungen und geben dazu weitere Hinweise, wie diese einzuhalten oder zu überprüfen sind. Trotzdem wird auch die dritte Säule der Altersvorsorge, die private zusätzliche Absicherung eine wichtige Bedeutung haben. Allerdings sind gerade Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor nicht in der Lage, zusätzlich privat vorzusorgen. Auch diese Tatsache trägt dazu bei, dass gerade der Schutz und die Stärkung der zweiten Säule Betriebsrente immer größere Bedeutung bekommt. Der Gesetzgeber auf deutscher und europäischer Ebene trägt diesem Umstand jetzt Rechnung, wie Czech und Ströhlein Steuerberater informieren. Bei Fragen können weitere Informationen über Czech und Ströhlein Steuerberater erhalten werden.

 Bild: Fotolia_252443487_XS