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Wann Transaktionen mit Kryptowährungen steuerpflichtig sind

Die Währung der Zukunft

Kryptowährungen werden von immer mehr Menschen als die Währungen der Zukunft angesehen. Der Bitcoin und viele andere digitale Währungen werden bereits jetzt schon rege im Internet gehandelt. Dass es sich bei diesen Geschäften immer noch um Geldgeschäfte handelt, die gesetzlichen Regelungen der Versteuerung unterliegen, ist den wenigsten Menschen in vollem Umfang bekannt. Damit nicht eines Tages unerwartete Kosten auf Sie zukommen, ist gute Vorsorge das A und O.


Fristen und Steuern bei Geldgeschäften

Generell gilt: Einkommen auch aus Kryptowährungen ist zu versteuern. Transaktionen sind zu versteuern. Gewerbliche Nutzer kommen um diesen Punkt nicht herum. Ganz anderes sieht es dagegen bei der privaten Nutzung von Bitcoin und Co. aus. Hier gibt es einen jährlichen Freibetrag von 600 Euro. Wird dieser nicht überschritten, ist man steuerfrei unterwegs. Kommt man darüber, wird der gesamte Betrag versteuert, als hätte es die steuerfreie Grenze von 600 Euro im Jahr nie gegeben.
Sollte man das erworbene Kryptogeld vor dem Ablauf eines ganzen Jahres veräußern, bleibt es jedenfalls steuerpflichtig. Hierbei zählt bereits der reine Umtausch in andere Kryptowährungen.

FiFo - First in first out

Doch wie soll das kontrolliert werden? Und wie soll man dies selbst in Blick behalten, wenn man möglicherweise regelmäßig sein Kryptogeld veräußert? Glücklicherweise gilt hier das simple Prinzip des first in first out. Das bedeutet, dass das Kryptogeld, das man zuerst erworben hat, auch zuerst veräußert wird, sodass bei regelmäßiger Veräußerung von Kryptogeld das meiste nicht ohne Weiteres steuerfrei werden kann.

Czech und Ströhlein Steuerberater

Eine kompetente Beratung zu dieser Thematik kann auch den erfahrensten Tradern nicht schaden, da man gerade in Internet unbewusst und schnell auch mal einen Fehler macht. Czech und Ströhlein Steuerberater bietet zu dieser Thematik kompetente Beratungen an. Wichtig ist in aller erster Linie, nicht kopflos zu traden, sondern stets akribische Nachweise über die durchgeführten Transaktionen zu führen. Nur so können Ihnen die Steuerberater von Czech und Ströhlein effektiv bei der Steuererklärung helfen.

Kleiner Tipp 

Lassen Sie sich von Czech und Ströhlein Steuerberater bereits vor den ersten Geschäften beraten. Klären Sie gut, was Sie vorhaben. Gegebenenfalls wird eine Gewerbeanmeldung notwendig, zum Beispiel, wenn Sie als Miner aktiv werden wollen.

 

Bild:   Fotolia_201054245_XS