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Antrag im Bundestag abgelehnt: Keine verbesserte Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter

Das Team der Czech und Ströhlein Steuerberater informiert Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen aus Politik und Wirtschaft. Dieses Mal gehen wir auf den Bundestagsbeschluss ein, den Antrag für eine verbesserte Abschreibung von digitalen Wirtschaftsgütern abzulehnen. Die Czech und Ströhlein Steuerberater informieren Sie gerne über den aktuellen Beschluss.


Dem Beschluss vom 12.12.2018 ging ein Antrag der FDP-Fraktion voraus. Intention des Antrags war eine Modernisierung des Abschreibungssystems mit dem Ziel, die Digitalisierung von Geschäftsprozessen in Unternehmen zu fördern. Die digitale Transformation von Unternehmen sei Treiber von Innovation und Wachstum. Die Fraktion forderte im Antrag, alte Abschreibungsvorschriften zu erneuern. Dazu gehörten die Festlegung einer einheitlichen Nutzungsdauer von drei Jahren für digitale Innovationsgüter sowie die Ausweitung von Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter auch auf Innovationsgüter. 

In der Abstimmung über den Antrag lehnten die Fraktionen der großen Koalition, CDU/CSU und SPD, sowie die Linksfraktion den Antrag ab. Die Fraktionen der AfD sowie von Bündnis90/Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung. Einzig die antragsstellende FDP-Fraktion stimmte dem eingebrachten Antrag zu. Sie verwies auf veraltete steuerliche Regelungen, die noch aus den 80-er Jahren stammen. Die ablehnenden Fraktionen beklagten teilweise übereinstimmend ungenaue Formulierungen und hielten den Antrag für nicht hinreichend spezifisch. Die AfD-Fraktion und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen zeigten sich positiv gegenüber der Initiative des Antrags, beklagten aber ebenfalls noch einige Ungenauigkeiten. Die FDP-Fraktion zeigte sich enttäuscht und sah in ihrem Antrag eine große Gelegenheit einen steuerlichen Innovationsschub. Grundsätzlich zeigten sich jedoch alle Fraktionen im Bundestag offen für eine weitere Debatte und zukünftige spezifischere Vorschläge. 

Mit der Ablehnung des Antrags wurde die Chance verpasst, eine moderne Abschreibungsregelung für digitale Wirtschaftsgüter zu verabschieden und damit Anreize für die Digitalisierung von Geschäftsmodellen von Unternehmen nachhaltig zu fördern. Zurück bleiben veraltete Abschreibungsregelungen, die nicht mehr zeitgemäß sind. Dennoch zeigt die Gesprächsbereitschaft, die sich durch alle Fraktionen im Bundestag zieht, dass das Thema digitale Transformation von Unternehmen ernstgenommen wird. Zukünftige Beschlüsse werden zeigen, ob die Politik bereit ist, innovationsfreundliche Entscheidungen zu treffen und damit Selbstständige und Unternehmen zu entlasten. 

Czech und Ströhlein Steuerberater beraten Sie gerne zu diesem Thema. Wir beobachten aktuelle Entwicklungen in der Politik sehr genau und stellen Ihnen die bestmögliche Lösung zur Verfügung. Kontaktieren Sie die Czech und Ströhlein Steuerberater jederzeit für eine individuelle Beratung!