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Entlastung von Familien

Czech und Ströhlein Steuerberater rät: So werden Familien dauerhaft entlastet

Wer die Firma Czech und Ströhlein Steuerberater um Rat bittet, wird in vielen Fällen noch einige gute Tipps erhalten und kann sich sicher sein, dass die Datenlage und alle Änderungen stets mit berücksichtigt werden und er immer aktuelle Informationen erhält. Zum Thema der Entlastung von Familien konnten die folgenden Informationen generiert werden, die sicher für viele Familien gute Nachrichten bedeuten. Da von Seiten des Gesetzgebers davon ausgegangen wird, dass Eltern allgemein allein durch den Unterhalt, die gezielte und geplante Betreuung ihrer Kinder einen wesentlichen Beitrag zur Gesellschaft und deren Vorankommen bzw. Zukunft leisten, ist es klar, dass diese erwähnten Leistungen auch im Zusammenhang mit der Einkommenssteuer zum Tragen kommen und auf diese angerechnet werden. 


In diesem Zusammenhang weist Czech und Ströhlein darauf hin, dass das Existenzminimum der betroffenen steuerpflichtigen Personen und des Nachwuchses bei der Berechnung der Einkommenssteuer als zu "verschonendes" Gut betrachtet wird. Hier ist auch die so genannte kalte Progression bei der Berechnung der Einkommenssteuertarife mit in Betracht zu ziehen. Sonst würde zum Beispiel eine Lohnerhöhung, die dem Abfedern der Inflationsrate dient, auch zu einer höheren Belastung bei der Steuer führen. Dem soll entgegengewirkt werden.

Czech und Ströhlein Steuerberater weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Familienleistungsausgleich die Kinderfreibeträge sowie das Kindergeld als Mittel dienen, um eine gerechte und angemessene Besteuerung der Familien sicher zu stellen. Im nächsten Jahr, zum 1. Juli 2019, soll das Kindergeld um 10 Euro pro Kind im Monat erhöht werden. Der steuerlich zu berücksichtigende Kinderfreibetrag wird zusätzlich zum 1. Januar 2019 um satte 192 Euro von aktuell 7.428 Euro auf immerhin 7.620 Euro erhöht. Zum 1. Januar 2020 werden weitere 192 Euro berücksichtigt. Das sind doch gute Nachrichten für alle Familien.


Des Weiteren wird der an zu rechnende Grundfreibetrag erhöht, ebenfalls zum 1. Januar 2019. Danach steigt er um 168 Euro von nun 9.000 Euro auf erfreuliche 9.168 Euro. Zum 1. Januar 2020 werden weitere Erhöhungen in Kraft treten; um beträchtliche 240 Euro steigt der Grundfreibetrag, von 9.168 Euro auf 9.408 Euro an. Die Veranlagungszeiträume der Jahre 2019 und 2020 sehen des Weiteren vor, alle übrigen Eckwerte, die im Einkommensteuertarif vorliegen, als Gegenmittel zur kalten Progression zu nutzen. Hierbei handelt es sich um den Wert von 1,84 % zum 1. Januar 2019, dem 1,95 % zum 1. Januar des Folgejahrs folgen. Auch wird sich der Höchstbetrag, der beim Abzug von Unterhaltsleistungen greift, die gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen gewährt werden, erhöhen. Er wird ebenso wie der Grundfreibetrag erhöht. Wer Näheres zu den Details und Zahlen wissen will, sollte sich an die Experten bei Czech und Ströhlein Steuerberater wenden. Czech und Ströhlein Steuerberater ist der kompetente Partner in allen Fragen zum Steuerrecht, egal, ob sich dies auf Familien oder Singles beziehen. Es gilt, dass informiert Sein dabei hilft, seine Rechte im vollen Umfang auszuschöpfen.