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Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Bezahlung von Pausen

Czech Steuerberater informiert: Kein genereller Anspruch auf Bezahlung von Pausen

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.8.2015 entschieden, dass Arbeitnehmer nur dann einen Anspruch auf Vergütung von Pausen haben, wenn dies im zugrundeliegenden Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart wurde. Czech Steuerberater erklärt Ihnen, was hinter diesem Urteil steckt.

In einem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall, ging es um den Rechtsstreit eines Kinobetreibers und seiner Angestellten. In einem "Willkommensschreiben" teilte der Betreiber eines Kinos seinen neuen Mitarbeitern mit, dass er Pausen nicht von der Arbeitszeit abziehen werde, auch wenn dies normalerweise üblich sei. Als Grund dafür gab der Kinobetreiber an, dass eine feste Pausenregelung regelmäßig zu Schwierigkeiten in den Betriebsabläufen führe.

Ein Angestellter des Kinos reichte auf dieser Grundlage eine Klage ein, in der er nach der Bezahlung seiner Pausen strebte. Denn diese hatte bislang noch nicht stattgefunden. Mittlerweile galt für die Ausgestaltung seines Arbeitsverhältnisses jedoch ein Tarifvertrag, in dem nicht mehr von einer Vergütung der Pausen die Rede war. Zusätzlich regelte der Kinobetreiber in seinen Dienstplänen, welcher Mitarbeiter zu welcher Zeit Pause zu machen hatte. Daher kam das Bundesarbeitsgericht zu der Entscheidung, dass der Angestellte des Kinos auf dieser Grundlage nicht die Vergütung von Pausen von seinem Arbeitgeber verlangen kann. Das "Willkommensschreiben" allein begründet noch keinen verbindlichen Rechtsanspruch auf die Bezahlung von Pausen. Der Arbeitnehmer darf nur dann und solange eine Vergütung von Pausen verlangen, wenn diese nicht explizit in den Dienstplänen geregelt wären. Da dies nicht der Fall war, entschied das Bundesarbeitsgericht zugunsten des Kinobetreibers. Das Urteil dieses Falles dürfte auch für andere Arbeitgeber und Arbeitnehmer interessant sein.

 

Falls Sie weitere Fragen bezüglich der Vergütung von Pausen oder anderer arbeitsrechtlicher oder steuerlicher Fragen haben, können Sie sich jederzeit an Czech Steuerberater wenden. Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen rund um die rechtliche und steuerliche Gestaltung von Arbeitsverhältnissen.