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Richtig buchen: Skonto, Rabatt oder Bonus für Kunden

Preisnachlässe und Boni sind begehrt, immer willkommen und erhöhen die Festigkeit von Geschäfts- oder Kundenbeziehungen. Aber welcher ist richtig und wie hat er in den Büchern zu erscheinen? Sie haben die Auswahl, ob Sie Skonto bieten, Rabatt gewähren oder dem Kunden Boni einräumen. Hier möchten wir die Unterschiede betrachten, die Ihnen als Handwerksbetrieb in der Wiedergabe der Vergünstigung in korrekter Buchhaltung obliegen.

Was sind die Unterschiede zwischen den Nachlässen?



Der Zeitpunkt, ab dem ein Nachlass gilt, spielt bei den unterschiedlichen Arten von Vergünstigungen eine Rolle. Skonto wird ja erst mit einer Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist eingeräumt. Skonti möchten Kunden animieren, frühzeitig oder rechtzeitig zu bezahlen, und honorieren dies mit einem Nachlass. Rabatte dagegen gelten sofort, noch bevor der Kunde seinen Warenkorb in den Bezahlvorgang eingereiht hat. Dazu kann der Rabatt nach diversen Konditionen vergeben werden. Etwa für eine Mindestmenge, die der Kunde abnimmt. Oder der Rabatt kommt nur für ausgesuchte Kunden infrage, etwa als Belohnung für langjährige Treue, oder im Rahmen einer befristeten Sonderverkaufsaktion. Selbst reduzierte Preise für Angestellte sind hierzu zu zählen. Dieser Preisnachlass wirkt sofort, noch vor Rechnungsstellung, und wird dem Kunden meist schon beim Auswählen im Shop aufgezeigt (er wirkt schließlich Verkaufs-animierend). Ganz anders funktioniert da der Bonus, der in der Regel nachträglich vergeben wird, also in Beantwortung bereits vorher getätigter Umsätze. Gewissermaßen als Belohnung dafür und Anreiz, das Kaufverhalten so beizubehalten. Daraus folgt, dass gewöhnlich einige Zeit verstreicht zwischen den Käufen, oder dem Beziehen von Handwerksleistungen, und dem Ausstellen von Boni auf dieser Grundlage.

Und wie werden diese unterschiedlichen Nachlässe jetzt konform in DATEV übertragen?

Bei Skonto:
Zuerst beachten Sie natürlich, ob der Kunde, der für ein Skonto infrage kommt, überhaupt die verlangte Frist eingehalten hat, die ihn dafür prädestiniert. Sie wissen aber vorher noch nicht, ob das klappen wird und der Kunde die Voraussetzung erfüllt. Daher muss zunächst eine Standardbuchung vorgenommen werden, als gäbe es das Skonto überhaupt nicht. Erfüllt dann der Kunde die ihm bekannte Bedingung eines Skontos, werden dementsprechend der Verkaufserlös und die davon abhängende Umsatzsteuer nachträglich abgeändert. Je nach Umsatzsteuerklasse kommen für die Buchung über DATEV abweichende Konten zur Anwendung, innerhalb des Standardkontenrahmens SKR 04. Für allgemeine Skonti ohne Angabe des USt-Satzes ist das SKR 04: 4730. Für Skonti zu Abrechnungsposten, die zu 7 % USt zu versteuern sind, wäre das SKR 04: 4731. Der USt-Satz von 19 % verlangt eine Buchung über SKR 04: 4736.

Bei Rabatten:
Wie wir oben erfahren haben, kommt es sofort zum Abzug von Rabatten, wenn der Kunde seinen Kauf abschließt oder seine Dienstleistung erhalten hat. Die erwähnten Varianten von Rabattarten spielen für die Buchhaltung nach DATEV keine Rolle, also nicht, ob es sich um einen Mengenrabatt, Treuerabatt, oder sonstigen auf Vorbedingung kategorisierten Rabatt handelt. Der Rabatt muss nicht mal zwingend gesondert verbucht werden. Tun Sie es aber doch, beachten Sie wiederum die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze in Anwendung. Eingeräumte Rabatte ohne Beachtung von USt-Satz würden im Standardkontorahmen 04 erscheinen, als eine Buchung unter SKR 04: 4770. Wird die Rechnung versteuert mit dem 7 % USt-Satz, verwenden Sie SKR 04: 4680. Sind es Waren oder Dienstleistungen mit erforderlicher Umsatzsteuer 19 %, werden Sie zum Konto SKR 04: 4790 greifen müssen für eine korrekte DATEV Buchung.

Bei Boni:
Als Faktoren, die den erzielten Umsatz Ihres Unternehmens (nachträglich) vermindern, werden auch Boni relevant für eine anhängige Umsatzsteuerkorrektur. Das kann recht spät erfolgen, etwa nach Abschluss eines Geschäftsjahres, falls der Bonus mit Inhaltsbedingungen des Geschäftsjahres verknüpft wurde. Dadurch entsteht die Frage, ob die Ausschüttung eines Bonus bereits in demselben Jahresabschluss als Verbindlichkeit erscheinen müsste. DATEV wird Ihre Boni-Zahlungen kategorisieren nach bekanntem Muster einer Unterscheidung nach Umsatzsteuerklasse. Ohne Angabe derselben wäre das SKR 04: 4769, für die reduzierte USt von 7 % wäre das SKR 04: 4750 und für den vollen Steuersatz von 19 % USt dann SKR 04: 4760.

Bild: AdobeStock Foto DATEI-NR_ 14614014