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Betriebsausflug - Das sollten Sie unbedingt beachten

Ein Betriebsausflug ist eine gute Gelegenheit, um den Zusammenhalt innerhalb eines Unternehmens zu stärken und das Gemeinschaftsgefühl zu fördern. Allerdings stellen sich bei der Organisation eines derartigen Events so einige Fragen: Welche Kosten lassen sich bei so einer Veranstaltung von der Steuer absetzen? Und wie ist das Vorgehen im Falle eines Unfalls oder, wenn einzelne Mitarbeiter nicht am Ausflug teilnehmen wollen?



Was sind geeignete Ziele für einen Betriebsausflug?

Betriebsausflüge finden in vielen Betrieben regelmäßig statt, um die Mitarbeiter für gute Leistungen zu belohnen oder deren Motivation zu fördern. Dabei ist es ratsam, Unternehmungen zu finden, an denen sich möglichst alle beteiligen wollen und können. Beliebte Ziele für einen Betriebsausflug sind daher Trips in die Natur, Besichtigungen von anderen Betrieben oder auch der gemeinsame Besuch einer Ausstellung.

Gib es eine Teilnahmepflicht für Betriebsausflüge?

Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Betriebsausflug freiwillig. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Mitarbeiter, welche keine Lust auf die gemeinsame Veranstaltung haben, in dieser Zeit ihren anderweitigen Interessen nachgehen können. Vor allem, wenn der geplante Ausflug während der Arbeitszeit stattfindet, sind sie stattdessen dazu verpflichtet, während der Veranstaltung regulär weiterzuarbeiten. Eine Absage der Teilnahme kann darüber hinaus außerdem weitere negative Folgen auf die eigene Karriere haben, da sie dem Arbeitgeber gegenüber Desinteresse signalisiert. Somit wird die Beteiligung an derartigen Aktivitäten zwar nicht vorausgesetzt, jedoch in den meisten Fällen von den Mitarbeitern erwartet, ohne, dass dies laut geäußert wird. Sollte die Teilnahme aus schwerwiegenden Gründen tatsächlich nicht möglich sein, ist es ratsam, dies den Kollegen sowie dem Chef ehrlich mitzuteilen, um keine Missverständnisse entstehen zu lassen.

Worauf sollte man während eines Betriebsausflugs achten?

Auch, wenn die Stimmung bei einem Betriebsausflug größtenteils deutlich lockerer und inoffizieller ist, als während der regulären Arbeitszeiten, ist dies kein Anlass für Fehlverhalten. Vor allem der Missbrauch von Alkohol während einer derartigen Veranstaltung kann durchaus arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wenn Mitarbeiter über die Stränge schlagen und sich nicht anstandsgemäß verhalten.

Wer zahlt für den Betriebsausflug?


Als Mitarbeiter braucht man sich in der Regel keine Sorgen zu machen, dass ein Betriebsausflug den eigenen Geldbeutel zu sehr belasten könnte - in den meisten Fällen kommt der Arbeitgeber ganz oder teilweise für die entstehenden Kosten auf. Die Ausgaben für ein bis zwei betriebliche Veranstaltungen pro Jahr lassen sich dabei von der Steuer absetzen. Hierbei gilt ein Steuerfreibetrag von 110 Euro zzgl. der anfallenden Umsatzsteuer pro Ausflug und beteiligtem Mitarbeiter. Falls die Kosten für die Veranstaltung darüber liegen, wird dies als geldwerter Vorteil eingestuft. In diesem Fall müssen die Beschäftigten für den Differenzbetrag Lohnsteuer und Sozialversicherung abführen. Alternativ ist es für das Unternehmen möglich, den geldwerten Vorteil pauschal mit 25 % zu versteuern. Dieser Betrag wird anschließend als sonstige betriebliche Aufwendungen geführt.

Wer haftet bei einem Unfall während des Ausflugs

Wenn der Betriebsausflug vom Firmeninhaber initiiert wurde, handelt es sich bei Verletzungen der Mitarbeiter während der Veranstaltung um Arbeitsunfälle. Die Kosten hierfür werden vollständig von der jeweiligen Berufsgenossenschaft übernommen.


Bild: AdobeStock Foto DATEI-NR_29559803