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Neuer Mindeslohn von 14 Euro gefordert

 

Lohn soll auf 14 Euro Minimum steigen
Die Mindestlohnkommission soll bis Juni diesen Jahres einen neuen Mindestlohn beraten und entscheiden. Gerade bei den Arbeitgebern ist dieses von Gewerkschaften und Sozialverbänden geforderte Vorhaben, den Mindestlohn auf 14 Euro zu erhöhen, umstritten. Im Vergleich zu den bisherigen Mindestlohnberatungen will sich die Politik jedoch nicht einmischen.


Warum entflammt die Diskussion um eine erneute Erhöhung des Mindestlohns?
Ausgangspunkt für die Beratungen und Forderungen ist die im letzten Jahr stark gestiegene Inflation. Gerade Menschen mit niedrigem Einkommen mussten auf vieles verzichten und können sich das Leben kaum noch leisten. Deswegen fordern Sozialverbände eine deutliche Erhöhung auf 14 Euro. Dieses Vorhaben ist jedoch bei Arbeitnehmern stark umstritten, denn eine derartige und aus ihrer Sicht völlig überzogene Erhöhung gehe zu Lasten der Wirtschaft und somit zu Lasten von Arbeitsplätzen. Neben den Sozialverbänden fordern aber auch Gewerkschaften und die Politik, dass die Beschäftigten eine Entlastung erfahren.
Den Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. Damals wurde er mit 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Nach der Bundestagswahl 2021 wurde der Mindestlohn gesetzlich von seinerzeit 10,45 Euro auf 12,00 Euro pro Stunde durch die neu gewählte Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP festgeschrieben. Somit wurde eines der zentralen Wahlversprechen der SPD umgesetzt. Allerdings wusste man zu diesem Zeitpunkt noch nicht, wie sich die Preisentwicklung gerade bei den Energiekosten und bei Lebensmitteln infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine entwickeln würde. In den ersten beiden Monaten des Jahres 2023 betrug die Inflation 8,7 % gegenüber des Vorjahreszeitraums. Diese Entwicklung ist Grund für die Forderung, den Mindestlohn von derzeit 12 Euro auf 14 Euro anzuheben.

Die Lage der Arbeitgeber
Die Arbeitgeber sehen diesem Vorhaben skeptisch entgegen. Vor allem auch deswegen, weil gerade einmal vor einem guten Jahr der Mindestlohn gesetzlich angehoben worden ist. Aus Sicht der Arbeitgeber war dies nicht gerechtfertigt, da der Mindestlohn von der Mindestlohnkommission beraten und vorgeschlagen wird. In dieser Kommission sitzen neben Arbeitnehmern und Wissenschaft eben auch die Arbeitgeber, die bei der letzten Erhöhung de facto übergangen worden sind.
Als Grundlage der Beratungen dient laut Gesetz die Entwicklung der Tariflöhne. Das bedeutet, die Festsetzung des Mindestlohns entspricht in etwa dem, was alle Tarifvertragsparteien miteinander ausgehandelt haben, ohne Beeinflussung der Politik im Rahmen der Tarifautonomie. Aber neben diese Entwicklung hat die Kommission auch die Belange der Arbeitgeber mit zu berücksichtigen. Hohe Lohnanforderungen könnten die Beschäftigungsquote negativ beeinflussen. Sie dürfen aber auch nicht zu gering sein, um nicht den Mindestschutz der Arbeitnehmer zu riskieren.

Sinkende Wirkung bezüglich Inflation
Aber hilft ein Mindestlohn auch, der Inflation entgegen zu wirken? In der Vergangenheit ist dieses Kalkül aufgegangen. Das geht jedenfalls aus einer aktuellen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts hervor. Ein Ausgleich der Inflation ist demzufolge so nur bei etwa der Hälfte der EU-Mitgliedsstaaten geglückt. Auch in Deutschland Um die Inflation komplett auszugleichen, hätten die Löhne etwa 12,4 % über den bisherigen Löhnen liegen müssen. Die nächste Anpassung soll 2024 erfolgen, in anderen EU-Staaten aber auch in 2023. Allerdings würde die Erhöhung durch die bestehende hohe Inflation komplett aufgebraucht.

Bild: AdobeStock Foto DATEI-NR_520032763