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Weihnachtsgeschenke, was steuerlich zu beachten ist

Die Weihnachtszeit ist die Zeit der Geschenke. Doch wie werden diese steuerlich behandelt? Welche Regeln gelten für Firmen, die ihren Mitarbeitern Geschenke machen? Und was ist, wenn Sie als Privatperson Geschenke an Freunde und Familie verteilen?

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was Sie bei der steuerlichen Behandlung von Weihnachtsgeschenken beachten müssen.

Es gibt spezielle Regelungen für Geschenke und Aufmerksamkeiten, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zukommen lassen. Diese unterscheiden sich je nach Art des Geschenks und dem Betrag, den der Mitarbeiter erhält.

An Mitarbeiter sind Sachzuwendungen von 50 Euro (Bruttobetrag) im Monat frei von Sozialversicherung und Lohnsteuer. Allerdings gibt es eine Freigrenze von 50 Euro, was bedeutet, dass bei Geschenken, die über diesen Betrag hinausgehen, Lohnsteuer fällig wird und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen.

Wenn es um Weihnachtsgeschenke geht, gibt es unterschiedliche Regelungen für die Steuerpflicht. Streuwerbeartikel bis 10 Euro sind vollständig steuerlich absetzbar. Für Geschenke bis 35 Euro pro Person und Jahr gilt eine pauschale Steuer. Geschenke über 35 Euro bis 10.000 Euro pro Person und Jahr sind nicht als Betriebsausgaben bei der Steuer abzugsfähig und es fällt ebenfalls die pauschale Steuer an. Geschenke über 10.000 Euro pro Person und Jahr sind nicht steuerlich abzugsfähig und müssen vom Beschenkten individuell versteuert werden.

 

Arbeitgeber dürfen einem Mitarbeiter anlässlich eines persönlichen Ereignisses Aufmerksamkeiten in Form von Waren oder Dienstleistungen von bis zu 60 Euro steuerfrei zuwenden. Allerdings gilt das nicht für Weihnachten, da es sich dabei nicht um ein persönliches Ereignis des Mitarbeiters handelt.

 

Als Arbeitgeber sollte man sich auch bewusst machen, dass private veranlasste Geschenke keine einkommensteuerliche Auswirkung haben und auch nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden können. Es ist daher ratsam, sich an die Regelungen für betriebliche Geschenke zu halten, um Probleme bei der Steuerverwaltung zu vermeiden.

 

Es ist wichtig, dass Arbeitgeber sich über die verschiedenen Regelungen im Zusammenhang mit Geschenken und Aufmerksamkeiten an Mitarbeiter informieren, um sicherzustellen, dass sie diese korrekt versteuern. Auf diese Weise können sie sicherstellen, dass sie sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen bewegen und keine zusätzlichen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

 

Um Probleme bei der Steuerverwaltung zu vermeiden, sollten Arbeitgeber daher darauf achten, dass die Geschenke und Aufmerksamkeiten, die sie ihren Mitarbeitern überreichen, innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleiben. Dies gilt insbesondere für Weihnachtsgeschenke, die in der Regel höherwertiger sind als andere Geschenke und Aufmerksamkeiten.

 

Es ist jedoch auch wichtig zu beachten, dass Geschenke und Aufmerksamkeiten an Mitarbeiter nicht nur aus steuerlichen Gründen überreicht werden sollten. Sie können auch eine gute Möglichkeit sein, um die Mitarbeitermotivation zu steigern und die Bindung zum Unternehmen zu stärken. Arbeitgeber sollten daher darauf achten, dass sie angemessene und geeignete Geschenke und Aufmerksamkeiten auswählen, die auf die Bedürfnisse und Vorlieben ihrer Mitarbeiter abgestimmt sind.

 

Wir wünschen allen Arbeitgebern und Mitarbeitern eine schöne Weihnachtszeit und hoffen, dass sie trotz aller Herausforderungen eine besinnliche und entspannende Zeit miteinander verbringen können. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Schenken und Beschenktwerden und hoffen, dass die Geschenke und Aufmerksamkeiten, die Sie an Ihre Mitarbeiter überreichen, zu einer verbesserten Motivation und einer stärkeren Bindung zum Unternehmen beitragen.

Bild: AdobeStock Foto DATEI-NR_ 305272228