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Was sich alles im Juli 2022 für Sie ändert

Von der Rente über den Mindestlohn bis hin zur Tabaksteuer. Diese Änderungen erwarten Sie jetzt im Juli. Es gibt aber nicht nur Änderungen zu verkünden, denn eine geplante Neuerung wurde auf den Anfang des nächsten Jahres verschoben.

Die turnusmäßige Rentenanpassung fällt in diesem Juli höher aus als bisher angenommen. Die Rentner in Ostdeutschland können sich über eine Erhöhung von 6,12 Prozent freuen und in Westdeutschland über eine Erhöhung von 5,35 Prozent. Dies hat zur Folge, dass der Rentenwert Ost 98,6 Prozent des Rentenwertes West erreicht.

Bei der Rentenerhöhung kommt außerdem der im Koalitionsvertrag beschlossene Nachholfaktor zum Tragen. Denn obwohl die Einnahmen in der Covid-19-Pandemie eingebrochen waren, gab es im letzten Jahr anstelle einer Rentenkürzung eine Nullrunde. Diese Kürzung wird jetzt mit der Erhöhung mit Hilfe des Nachholfaktors verrechnet.

 

Ab dem 1.Juli steigt der gesetzliche Mindestlohn in einem ersten Schritt von 9,82 Euro auf 10,45 Euro. Eine weitere Erhöhung im Oktober auf 12 Euro wurde vor kurzem im Bundesrat verabschiedet. So lösen die SPD und die Grünen eines ihrer Wahlversprechen von der Bundestagswahl ein.

In diesem Zuge wird auch die Grenze für den Minijob von 450 Euro auf 520 Euro angehoben. Somit handelt es sich in Zukunft um einen 520EUR-Job und nicht mehr um einen 450EUR-Job.

 

Raucher werden künftig immer mehr für ihre Zigaretten bezahlen müssen. Die Tabaksteuer wird im Zeitraum von 2022 bis 2026 sukzessive erhöht. Der Preis für eine Packung mit 20 Zigaretten steigt somit jährlich im Schnitt um circa 8 Cent.

Aber auch der Tabak für Wasserpfeifen und die nikotinfreien und nikotinhaltigen Flüssigkeiten für e-Zigaretten werden teurer, denn für sie muss ab Juli auch die Tabaksteuer bezahlt werden.

 

Zu guter Letzt sollte eigentlich die elektronische Krankmeldung im Juli final an den Start gehen. Durch die Verlängerung von Sonderregeln im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderen Leistungen wird der Start für die Datenbereitstellung der Krankenkassen an den Arbeitgeber und damit die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auf den 01.Januar 2023 verschoben.

Schon seit Jahresbeginn versenden die Arztpraxen automatisch eine eAU an die jeweils zuständige Krankenkasse. Die von der Arztpraxis ausgestellte AU-Papierbescheinigung muss aktuell nur noch beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Die Unternehmen haben noch bis zum Ende des Jahres Zeit die IT-Infrastruktur unter Berücksichtigung der DSGVO zu schaffen um die eAU bei den Krankenkassen abzurufen. Dies stellt aktuell viele Unternehmen vor Probleme, da noch nicht alle Fragen final geklärt sind, wie die praktische Umsetzung des neuen Verfahrens erfolgen soll.

Bild: AdobeStock Foto DATEI-NR._361371533