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Neue Gesetze ab April 2022

Anhebung des Mindestlohns in der Zeitarbeit

Ab dem 1. April 2022 wird der Mindestlohn für in der Zeitarbeit beschäftigte Personen von 10,45 Euro auf 10,88 Euro angehoben. Im Gegensatz dazu steht der allgemein gültige gesetzliche Mindestlohn, welcher im kommenden Juni auf 10,45 Euro bzw. im Oktober des laufenden Jahres auf 12 Euro angehoben werden soll.

Steigende Löhne für Beamte

Vor rund einem Jahr wurde die Löhne für Beamte um 1,2 Prozent erhöht. Ab dem 1. April steigt der Lohn für alle Angestellten des Bundes abermals um exakt 1,4 Prozent.

Steuerpflichtige Corona-Prämie



Seit dem Beginn der Corona-Pandemie gab es im Laufe der Zeit immer für neue Regelungen zu Corona-Prämien für Arbeitnehmer. Mit dem Ablauf des Monats März ist es Arbeitgebern nicht mehr möglich, ihre Angestellten mit einem Betrag von bis zu 1.500 Euro steuerfrei finanziell zu unterstützen. Ab April müssen diese Zahlungen dem Finanzamt als zu versteuernde Einkünfte angegeben werden.

Kurzarbeiter tragen Beiträge für die Sozialversicherung

Im Regelfall sind in Kurzarbeit befindliche Arbeitnehmer/innen dazu verpflichtet, Ausfallstunden selbst in die Sozialversicherung einzuzahlen. In Zeit der Pandemie hat die Agentur für Arbeit diese Kosten übernommen. Bis Ende 2021 erfolgte eine Übernahme in Höhe von 100 Prozent. Mit Beginn des Jahres 2022 reduzierte sich die Unterstützung auf 50 Prozent. Ab dem 01.04.2022 müssen Arbeitnehmer/innen in Kurzarbeit wieder die gesamten Kosten selbst bezahlen.

Steigerung der Umzugspauschale

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, wird durch den Staat in Form der Umzugspauschale steuerlich bei dem angestrebten Vorhaben unterstützt. Die Ankündigung zur Erhöhung erfolgt bereits im Juli 2021 durch das Bundesministerium der Finanzen durch ein Schreiben an die obersten Finanzbehörden der einzelnen Bundesländer.

Für Singles ergibt sich daraus eine Erhöhung von 870 Euro auf 886 Euro. Ehepaare erhalten 10 Euro mehr und können zukünftig 590 Euro steuerlich im Rahmen der Umzugspauschale geltend machen. Der Freibetrag für eventuell anfallende Nachhilfekosten, welche sich nach dem Umzug ergeben, steigt von 1.160 Euro auf 1.881 Euro.

Gebühren für Gewinnspielanrufe

Die Preise für Gewinnspielanrufe aus dem deutschen Festnetz wurden bereits in der Vergangenheit durch die Bundesnetzagentur fixiert. Aus dem Mobilfunknetz ergaben sich jedoch andere Kosten. Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur heißt es nun, dass ab dem 1. April 2022 die Anwahl von (0)137-Nummer pro Minute/Anruf mit maximal 14 Cent und einem Euro berechnet werden darf.

Steigende Preise für Sommerreifen

Auch in diesem Jahr müssen Autofahrer/innen ihre Winter- gegen Sommerreifen wechseln. Grundsätzlich gilt in diesem Zusammenhang die Faustregel von Oktober bis Ostern ("Von O bis O") das Auto mit Winterberreifung durch den Straßenverkehr zu bewegen. Aufgrund des stark schwankenden Wetters im April müssen Autofahrer/innen während dieser Zeit ein hohes Maß an Flexibilität an den Tag legen. Im Hinblick auf die entstehenden Kosten müssen Fahrzeugbesitzer in diesem Jahr mit deutlich höheren Preis bei der Anschaffung rechnen, da die Hersteller empfindlich der Preisschraube gedreht haben.

 

Bild: AdobeStock Foto DATEI-NR.: 212025430