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Kurzarbeitergeld

Derzeit unterstützt das Kurzarbeitergeld Millionen Menschen dabei, ihren Lebensunterhalt trotz Lohnauswahl aufgrund der andauernden Corona-Krise bewerkstelligen zu können. Allerdings kann dieser Umstand dazu führen, dass die Betroffenen im Jahr 2022 mit einer Steuernachzahlung rechnen müssen.

Die wichtigsten Änderungen für die Steuererklärung 2021

Der Grund dafür, dass Kurzarbeit eine Steuernachzahlung nach sich ziehen kann, liegt in der Tatsache begründet, dass Empfängerinnen und Empfänger indirekt und nachträglich belastet werden können. Die Leistung in Form des Kurzarbeitergeldes führt grundsätzlich zu einem erhöhten Steuersatz für das verbliebene bzw. das ohnehin zu versteuernden Einkommen. Finanz- und Steuerfachleute sprechen in diesem Zusammenhang von einem sogenannten Progressionsvorbehalt.



Wer zum Beispiel innerhalb einiger Monate lediglich Kurzarbeitergeld erhalten hat und während dieser Zeit faktisch nicht arbeitete, allerdings den Rest des Jahres einer Beschäftigung in Vollzeit nachging, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Steuerrückzahlung rechnen. Anders verhält es sich, wenn die betroffenen Menschen rund 50 Prozent Kurzarbeitergeld erhalten haben. Die hier vom Staat ausbezahlten Leistungen wurden hierbei zusätzlich zum Lohn bezahlt, weshalb in diesem Fall mit einer Nachforderung seitens des zuständigen Finanzamtes zu rechnen ist.

Hierbei sollte unbedingt beachtet werden, dass Sie bei 100 oder 50 Prozent mit einer Rückerstattung bzw. einer Nachzahlung rechnen dürfen/müssen. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, wie hoch die Werbungskosten ausfallen und welcher Steuerklasse Sie zugehörig sind. Sie sollten sich also ausführlich darüber informieren, was steuerlich absetzbar ist.

Lässt sich das Kurzarbeitergeld steuerfrei erhöhen?

Bis Ende des Jahres 2021 war es möglich, das Kurzarbeitergeld aufzustocken. Hat etwa der Arbeitgeber einer Erhöhung bis einschließlich 31. Dezember 2021 durchgeführt, blieben die Beträge nach dem Corona-Steuerhilfegesetz vollständig steuerfrei.

Konkret dürfen also der Zuschuss durch den Arbeitgeber sowie das Kurzarbeitergeld nicht höher als 80 Prozent des Lohnausfalls betragen. Auch an dieser Stelle kommt der bereits erwähnte Progressionshaushalt zum Tragen, da der Zuschuss die Steuerlast auf das restliche Einkommen erhöht.

Kurzarbeit und Minijob

Wenn Sie 2021 während der Kurzarbeit einer Nebentätigkeit nachgingen, wurde dieser zusätzliche Verdienst an das Kurzarbeitergeld angerechnet. Zuvor war diese nur dann möglich, wenn Sie dem Minijob bereits vor Ihrer Kurzarbeit nachgegangen sind. Die aus der Nebentätigkeit erzielten Einnahmen müssen Sie nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.

Was Kurzarbeiter tun sollten

Der Deutsche Gewerkschaftsbund empfiehlt, möglichst früh ein finanzielles Polster anzulegen, um auf eine eventuelle Steuernachzahlung vorbereitet zu sein. Demnach sei es ausreichend, wenn Sie zwischen 10 und 12 Prozent Ihres Kurzarbeitergeldes auf die Seite legen.

Lohnt sich ein Wechsel der Steuerklasse?

Der Wechsel der Steuerklasse lohnt sich vor dem Hintergrund der Kurzarbeit meist nur für Ehepaare. Auf diese Weise kann einer der beiden Partner mehr Geld aus seiner Kurzarbeit erhalten. Waren Sie beispielsweise bisher in Steuerklasse V eingestuft, empfiehlt sich die Prüfung auf einen Wechsel in die Steuerklasse IV oder III. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Ihr Ehepartner ebenfalls eine andere Steuerklasse erhält. Ein Wechsel sollte daher stets unter der Berücksichtigung des gesamten Haushaltseinkommens bewertet werden.

Verweilen Sie trotz Kurzarbeit in Steuerklasse V und haben Kinder, lohnt sich die Beantragung einer entsprechenden Bescheinigung bei der Agentur für Arbeit, da die Steuerklasse nicht automatisch Kinderfreibeträge berücksichtigt.

Sobald die Phase Ihrer Kurzarbeit beendet ist, können Sie seit 2020 einfach wieder in Ihre frühere Steuerklasse bzw. mehrmals pro Jahr wechseln. Es stimmt keineswegs, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufgrund eines höheren Einkommens steuerlich höher anzusetzen ist, da auch steuerfreie Bezüge, wie zum Beispiel das Kurzarbeitergeld einer Erhöhung der Leistungsfähigkeit mit sich bringt.

 

Bild: AdobeStock Foto DATEI-NR.: 336327772