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Neu im März 2022

Der März bringt einige Gesetzesänderungen mit sich, über die Sie Bescheid wissen sollten. Daneben greifen auch die Vorschriften, die jedes Jahr im März relevant werden, wie beispielsweise das Verbot, Hecken und Gehölzer zu schneiden.


Stufenweise Lockerung der Corona Maßnahmen
Im März werden weitere Corona Maßnahmen stufenweise gelockert. Ab dem 4. März ist beispielsweise die 3 G - Regelung im Gastronimie und Hotelgewerbe wieder aktiv. Ab diesem Datum können nicht vollständig Geimpfte und ungeimpfte Personen unter Nachweis eines negativen Corona-Tests Gastronomie Angebote nutzen oder im Hotel übernachten.

Clubs und Diskos dürfen auch wieder öffnen, müssen jedoch die 2 G + Regelung beachten. Das bedeutet, dass Gäste entweder eine dreifache Impfung nachweisen müssen oder eine doppelte Impfung oder ein Genesenen-Status sowie ein negativer Corona-Test vorgelegt vorgelegt werden müssen.

Ab dem 4. März gilt außerdem, dass Großveranstaltungen wie Konzerte und Fussballspiele unter neuen Voraussetzungen stattfinden können.

Bei Veranstaltungen im Innenraum soll eine maximale Auslastung von 60 % beachtet werden, wobei maximal 6000 Personen zugelassen sind. Veranstaltungen im Außenbereich müssen sich an einer maximal Auslastung von 75 % und einer Personenanzahl von höchstens 25.000 Personen orientieren. Das Tragen von FFP2-Masken ist ebenfalls angeordnet.

Die nächste Lockerungsstufe soll dann am 20. März greifen. Tiefergreifende Maßnahmen sollen vorerst zurückgenommen und lediglich niedrigschwellige Maßnahmen sollen greifen. Was bleibt ist die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie beim Einkaufen. Auch das Testen und die Nachweise von Impfungen sollen beim Besuch in Krankenhäusern oder Altenheimen weiterhin eingehalten werden. Auch die Homeoffice-Pflicht gilt ab diesem Datum nicht mehr.



Neues Gesetz in Bezug auf Organ- und Gewebespende
Ab März 2022 können Ärzte sich durch ein neues Gesetz in Bezug auf Organ-und Gewebespenden direkt an ihre Patienten wenden. Bei Bedarf können Ärzte nun ihre Patienten alle zwei Jahre zum Thema Organspende beraten und diese Gespräche auch abrechnen.


Kündigungsfristen bei Verbraucherverträgen werden geändert
Verbraucherverträge dürfen ab dem 1. März nicht mehr automatisch verlängert werden, ohne dass den Kunden eine Kündigungsfrist von einem zusätzlichen Monat zuerkannt wird.


Mehr Schutz für Insekten
Eine weitere Gesetzesänderung im März 2022 betrifft den Insekten- und Artenschutz. Mehr Schutz erhalten dadurch artenreiche Streuobstwiesen, Grünland oder auch bewachsene Trockenmauern. Werden neue Projekte im Bereich der Landschaftsplanung anvisiert, soll der Schutz der Insekten intensiver berücksichtigt werden. Dies schließt auch die Einschränkung des Einsatzes von Herbiziden und Bioziden in diesen Bereichen ein.
Ab März gilt außerdem, wie jedes Jahr, das grundsätzliche Verbot von der Fällung und dem Schnitt von Hecken, Bäumen, lebenden Zäunen und Gehölzen. Ausgenommen sind bestimmte Pflegeschnitte. Das Verbot gilt bis zum 30. September.


Neue Kennzeichen für Roller
Eine Änderung betrifft, wieder einmal, die Vorschriften für Roller-Kennzeichen. Ab dem 1. März 2022 müssen die Kennzeichen für Mofa, Roller, Moped, E-Scooter sowie S-Pedelec bis 50 Kubik ein grünes Kennzeichen anbringen.


Sonstiges:
Zudem werden am 27. März die Uhren wieder um eine Stunde vorgestellt und im Eurojackpot gibt es ab dem 25. März 2022 eine weitere Ziehung immer dienstags.

 

Bild: AdobeStock Foto DATEI-NR.: 486077277