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Gesetzliche Rentenversicherung - Anpassungen im Jahr 2022

Das neue Jahr hat begonnen und wie fast jedes Jahr bringt es einige Änderungen mit sich. In diesem Jahr trifft dies auch auf die gesetzliche Rentenversicherung zu. Welche Veränderungen sich für 2022 ergeben erfahren Sie hier.

Die Altersgrenze steigt weiter an
Seit dem Beschluss der Bundesregierung die Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2031 schrittweise auf 67 Jahre anzuheben, erhöht sich das Eintrittsalter jedes Jahr um einen Monat. Für 2022 bedeutet dies, dass jeder der 1957 geboren wurde mit einem Alter von 65 Jahren und 11 Monaten die Regelaltersgrenze erreicht hat.
Gleichermaßen steigt auch für langjährig Versicherte das Renteneintrittsalter um einen Monat. Konkret bedeutet dies, dass jeder, der bereits seit mindestens 45 Jahren in die gesetzliche

Rentenversicherung einzahlt, mit einem Alter von 64 Jahren und 2 Monaten einen Anspruch auf die volle Altersrente erreicht. Diese Altersgrenze wird bis zum Jahr 2029 planmäßig auf 65 Jahre ansteigen.

Die Erwerbsminderungsrente steigt
Die Erhöhung des Renteneintrittsalters führt zu höheren Erwerbsminderungsrenten. Grund ist die Berechnung der Erwerbsminderungsrente, bei der die durchschnittlichen Beitragszahlungen vor Erwerbsminderung für jeden Monat der Hinzurechnungsjahre angerechnet werden. Die Hinzurechnungsjahre ergeben mit der Regelaltersgrenze abzüglich der Beitragsjahre vor Erwerbsminderung.

Die Beitragsbemessungsgrenze und der Steueranteil verändern sich
Die Beitragsbemessungsgrenze definiert den Höchstbetrag der monatlichen Bruttoeinkünfte, der die Grundlage für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge darstellt. Auf Grund der unterschiedlichen Einkommensverhältnisse in den alten und neuen Bundesländern, gibt es noch immer Unterschiede in der Beitragsbemessungsgrenze. Diese werden allerdings auch im Jahr 2022 weiter reduziert. Während die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern von 7.100 Euro auf 7.050 Euro pro Monat sinkt, erhöht sie sich in den neuen Bundesländern von 6.700 Euro auf 6.750 Euro pro Monat.
Darüber hinaus steigt bundesweit der steuerpflichtige Teil der Rente für Neurentner von 81 Prozent auf 82 Prozent an. Dies gilt für alle, die im Jahr 2022 das Renteneintrittsalter erreichen.

Der Höchstbetrag für freiwillig Versicherte sinkt
Neben den Pflichtversicherten sind in Deutschland auch zahlreiche Menschen freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Das kann grundsätzlich jeder sein, der einen Wohnsitz in Deutschland hat, mindestens 16 Jahre ist und nicht auf Grund anderer Bestimmungen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Ausgeschlossen sind außerdem alle, die bereits eine volle Altersrente in Deutschland beziehen.
Auch für alle freiwillig Versicherten ergibt sich im Jahr 2022 eine Änderung. Der monatliche Höchstbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung verringert sich von 1.320,60 Euro auf nur noch 1.311,30 Euro. Der Mindestbeitrag in Höhe von 83,70 Euro bleibt unverändert.

Weiterhin erhöhte Hinzuverdienstgrenze für die vorzeitige Altersrente
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde für die Jahre 2020 und 2021 die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Altersrentner auf 46.060 Euro pro Jahr angehoben. Diese Regelung findet auch im Jahr 2022 weiterhin Anwendung. Erst im Jahr 2023 wird voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro pro Jahr in Kraft treten.

 

Bild: AdobeStock Foto DATEI-NR.: 258800517