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Gesetzesänderungen 2022

Gesetzesänderungen: Das ändert sich im kommenden Jahr

Wie nahezu jedes neue Jahr, so wird auch das Jahr 2022 von einer Reihe von Gesetzesänderungen begleitet. In der Regel treten die schon ab dem 1. Januar 2022 in Kraft. Was sich dabei genau ändert, können Sie hier ganz bequem nachlesen.

Erhöhung der Portogebühren

Pünktlich zum neuen Jahr erhöht die Deutsche Post ihre Portogebühren. Alle Briefprodukte werden dabei um fünf Cent teurer, wie das Unternehmen bekannt gab. Konkret bedeutet das, dass ein Standardbrief dann 85 Cent kostet, statt wie bislang 80 Cent. Für einen Kompaktbrief muss statt 95 Cent dann ein Euro bezahlt werden. Bei den Postkarten dreht das Unternehmen sogar noch stärker an der Preisschraube. Bei ihnen steigt die Gebühr nämlich sogar um 10 Cent. Für eine Postkarte müssen folglich 70 Cent bezahlt werden, statt der bislang fälligen 60 Cent. Die Gebührenanhebung begründet die Post damit, dass die Kosten gestiegen seien, während gleichzeitig die Sendungsmengen sinken würden. Neben Briefen und Postkarten werden auch Einschreiben, Bücher- und Warensendungen sowie Nachsendeanträge teurer.

Die Pflegereform tritt in Kraft

Die alte Bundesregierung hat sich noch vor der Bundestagswahl auf eine Pflegereform verständigt. Unter anderem wird im Zuge dieser Reform der Beitrag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25 Prozent des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent angehoben. Zusätzlich zu dieser Maßnahme beteiligt sich der Bund ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung. Ab September 2022 dürfen außerdem nur noch die Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen.

Elektroschrott: Auch Supermärkte müssen Altgeräte jetzt zurücknehmen



Alte oder nicht mehr funktionierende Elektrogeräte wie Föns, Rasierapparate oder Handys können ab dem 1. Januar 2022 auch in Supermärkten und bei Discountern abgegeben werden. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die jeweilige Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und gleichzeitig dort auch mehrmals im Jahr Elektrogeräte angeboten bzw. verkauft werden. Darüber hinaus spielt die Größe des Gerätes eine Rolle. Bis zu einer gemessenen Länge der Kanten von 25 Zentimetern hängt das Rückgaberecht nicht davon ab, ob gleichzeitig ein neues Gerät gekauft wird. Bei größeren Geräten gilt die Regel, dass ein neues Gerät gekauft werden muss, um ein altes abzugeben. Auch für den Online-Handel gilt dann: Elektroaltgeräte müssen unkompliziert und kostenlos zurückgenommen und anschließend recycelt werden. Hintergrund der Maßnahme ist der Umstand, dass in Deutschland bisher weniger alte Elektrogeräte eingesammelt werden als eigentlich von der Europäischen Union (EU) vorgeschrieben ist.

Verbot von Plastiktüten

An den Kassen deutscher Supermärkte dürfen ab dem 1. Januar 2022 keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Konkret bedeutet das: Einfach Kunststofftragetaschen mit einer Stärke zwischen 15 und 50 Mikrometern sind verboten. Dabei handelt es sich um die bekannten Standard-Plastiktüten, die man üblicherweise an der Ladenkasse erhält. Ausgenommen von dem Verbot sind hingegen Mehrweg-Tüten, die sich durch eine besondere Stabilität auszeichnen, sowie die extrem feinen Plastikbeutel, die man etwa in der Obst- und Gemüseabteilung finden kann. Das Verbot geht übrigens auf einen Beschluss zurück, den der Bundestag bereits im Jahr 2020 mit Mehrheit verabschiedet hat.

Bild: AdobeStock Foto DATEI-NR.: 409902428