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Grundsteuer?!

Als größter Vorteil einer eigenen Immobilie wird oft das Wohneigentum als Argument genannt. Ist der Immobilienkredit erst einmal abbezahlt, lässt es sich im Haus und in der Wohnung mietfrei leben. Was jedoch oft vergessen wird: Auch auf Immobilienbesitzer kommen regelmäßig Gebühren und Steuern zu. Eine dieser Steuern ist die sogenannte Grundsteuer. Worum handelt es sich dabei, und wie wird die Grundsteuer im Detail berechnet?

 

 

Wofür Grundsteuer?

 

Die Grundsteuer wird für Wohneigentum oder auf ein Erbbaurecht erhoben. Die Gemeinde stellt diese Abgabe einmal jährlich in Rechnung. Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer ist das Objekt selbst; die Steuer ist also nicht an den Eigentümer gebunden. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Grundstückswert. Auch nach Nutzungsart des Grundstücks wird unterschieden: Die Grundsteuer A ("agrarisch") wird auf land- und forstwirtschaftliches Vermögen erhoben. Die Grundsteuer B ("baulich") bezieht sich auf bebaute oder bebaubare Grundstücke. Ab 2025 wird noch detaillierter mit der Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke unterschieden.

 

 

Die Berechnung der Grundsteuer B

 

Für die Berechnung der Grundsteuer B werden drei Faktoren berücksichtigt: der Einheitswert, die Grundsteuermesszahl und der Hebesatz.

 

- Einheitswert:

Finanzämter legen den Einheitswert für ein Grundstück fest. Entscheidend ist dabei in erster Linie, ob ein Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Die Grundlage für den Einheitswert bilden die Werteverhältnisse in den Jahren 1935 für Ostdeutschland und 1964 für Westdeutschland. Bei unbebauten Grundstücken wird lediglich dieser Bodenwert mit der Größe des Grundstücks in Quadratmetern multipliziert. Für bebaute Grundstücke ist die Berechnung umfangreicher. Hierzu wird entweder das Ertragswert- oder das Sachwertverfahren verwendet. Bei der ersten Methode wird vorausgesetzt, dass ein Gebäude so viel wert ist, wie man damit erwirtschaften kann (beispielsweise durch Mieterträge). Das Sachwertverfahren geht davon aus, dass ein Gebäude so viel wert ist wie "die Summe seiner Teile", also der reine Herstellungs- oder Wiederbeschaffungswert.

 

- Grundsteuermesszahl:

Diese Kennzahl berechnet sich aus der Art des Grundstücks und der Höhe des Einheitswertes. Durch diese Kennziffer wird festgelegt, wie hoch der zu versteuernde Anteil des Einheitswertes ist. Im Grundsteuergesetz sind die Staffelungen detailliert aufgelistet. Für die "alten" Bundesländer sind die Staffelungen nach Betrag aufgeführt. Bei den "neuen" Bundesländern hängt die Berechnung von mehreren Faktoren ab, wie etwa Gebäudealter oder die Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde. Wer es genau wissen möchte, kann die Grundsteuermesszahl auch bei der zuständigen Gemeindeverwaltung erfragen.

 

- Hebesatz:

Der Hebesatz ist der dritte Faktor für die Berechnung der Grundsteuer. Dieser Satz wird von der Gemeinde festgelegt. Grundsätzlich kann man sagen, dass besonders Städte und Ballungszentren einen höheren Hebesatz verlangen als ländliche Gebiete. Der Hebesatz bietet den Gemeinden die Möglichkeit, einerseits die Nachfrage zu steuern und andererseits das eigene Einkommen zu erhöhen.

 

Bild: AdobeStock Foto DATEI-NR.:  312031872