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Ist das Trinkgeld steuerpflichtig? Wissenswertes zum richtigen Umgang mit Trinkgeld

Ist das Trinkgeld steuerpflichtig? Wissenswertes zum richtigen Umgang mit Trinkgeld

Vor allem Berufe, die teilweise zum Niedriglohnsektor gehören, bieten nur unzureichend Gehalt, um laufende Kosten zu decken. Deshalb sind Trinkgelder oftmals ein wichtiges Zubrot, um das niedrige Gehalt zu kompensieren. Doch welche Risiken gibt es, wenn es um steuerlich-relevante Aspekte geht? Diese und viele weitere Fragen werden im Texte näher behandelt.

 

Trinkgeld und Steuerrecht - Ein zweischneidiges Schwert

 

Grundsätzlich ist das Trinkgeld steuerfrei, aber die Ausnahme bestätigt bekanntermaßen die Regel

, weshalb es ein zweischneidiges Schwert sein kann. Im Zweifelsfall ist es bedeutsam, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, sollte Unklarheit bestehen, ob das Trinkgeld steuerfrei ist oder nicht.

Als Faustregel gilt: Handelt es sich um freiwillige Trinkgelder von Kunden, so ist es für das Finanzamt nicht steuerrelevant. Gerade Friseure, Menschen im Gastronomiebereich oder Monteure haben durch das Trinkgeld ein gutes Nebeneinkommen, um das Gehalt aufzubessern.

 

Es spielt zudem eine Rolle, wer das Trinkgeld für sich beansprucht. Muss das Trinkgeld beispielsweise an den Arbeitgeber weitergeleitet werden, so ist es in solchen Fällen steuerpflichtig. Diesbezüglich gibt es sogar rechtliche Reglementierungen, die den steuerlichen Umgang mit Trinkgeldern regulieren. Seit dem Jahre 2002 ist das Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern in Kraft getreten. Das Gesetz besagt, dass Trinkgelder steuerfrei sind, wenn das Trinkgeld eine Form des Dankes darstellt für eine erbrachte Leistung. Für das Finanzamt handelt es sich in solchen Fällen um Handlungen, die nicht geschäftlicher Natur sind, sondern aus privaten Gründen erfolgen, weil ein Kunde besonders zufrieden ist. Bedienzuschläge sind hingegen steuerpflichtig.

Doch wann ist das Trinkgeld auch für Arbeitnehmer steuerpflichtig? Liegt ein rechtlicher Anspruch für das Trinkgeld vor, so muss es nicht nur versteuert werden. Zusätzlich müssen Arbeitnehmer auch die Beiträge an die Sozialversicherung abführen, die sich an der Summe des Trinkgeldes orientieren.

Es ist wichtig im Einzelfall genau zu prüfen, wie der genaue Sachverhalt ist, weil es nicht immer eindeutig ist, ob eine Steuerpflicht vorliegt. Werfen zum Beispiel Besucher einer Spielbank Trinkgeld in Form von Jetons in einen Behälter, der auch Tronc genannt wird, so müssen die Einnahmen, die sich daraus ergeben, versteuert werden. Aufgrund der Anonymität, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Trinkgeld steuerpflichtig ist. Denn es besteht kein persönlicher Bezug zu einem Mitarbeiter, wie es zum Beispiel bei einem Friseurbesuch der Fall ist. Somit sind Trinkgelder, die in Arztpraxen oder in Friseursalons gesammelt werden, wiederum nicht steuerpflichtig. Kunden haben in solchen Fällen einen persönlichen Bezug zum Mitarbeiter und geben aus dieser Motivation heraus ein Trinkgeld.

 

Steuerrelevanz von Trinkgeld bei Kartenzahlungen

Für den Fiskus ist es irrelevant, ob das Trinkgeld als Bargeld bezahlt wird oder durch Kartenzahlung erfolgt. Der persönliche Anlass spielt dabei, wie aus dem vorherigen Textabschnitt hervorging, eine wichtigere Rolle. Lediglich die Nachweisbarkeit erweist sich als kompliziert. Es ist eventuell schwierig zu differenzieren, zwischen dem Betrag, der für die erbrachte Leistung ist und das Trinkgeld. Ist eine sichtbare Separierung nicht möglich, so wird das Trinkgeld anders kategorisiert bzw. vom Finanzamt als Betriebseinnahmen eingestuft. Dies hat zur Folge, dass es entsprechend versteuert werden muss. Dasselbe gilt bei Trinkgeldern für Angehörige, die unentgeltlich im Betrieb aushelfen. Die Einnahmen müssen entsprechend versteuert werden.

 

Bild: AdobeStock Foto DATEI-NR.:  143259474