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Differenzbesteuerung

Der Begriff "Differenzbesteuerung" ist wichtig und dennoch nicht weit verbreitet. Insbesondere Geschäftsführer eines langjährig bestehenden Unternehmens oder auch Gründer sind gut damit beraten, wenn sie wissen, um was es sich bei der Differenzbesteuerung handelt. Im Grunde genommen ist es dem Prinzip dieser Besteuerungsmethode zu verdanken, dass die Umsatzsteuer ausschließlich auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis erhoben wird - für Händler also ein klarer finanzieller Vorteil. Um die Differenzbesteuerung jedoch zur Anwendung zu bringen, müssen bestimmte gesetzliche Bestimmungen nach §25a UstG eingehalten werden.

Wichtige Voraussetzung für die Differenzbesteuerung

Die gesetzlichen Regularien sind in §25a des Umsatzsteuergesetzes festgehalten. Eine fundamentale Voraussetzung ist es, dass es sich bei dem jeweiligen Händler um einen sogenannten "Wiederverkäufer" handelt. Dieser muss also Waren innerhalb eines gewerblichen Rahmens ein- und verkaufen.



Darüber hinaus ist es bezüglich der Differenzbesteuerung untersagt, dass ein Händler für die eingekaufte Ware die Vorsteuer geltend macht. Bei dem Verkäufer muss es sich demnach um eine Privatperson bzw. um einen Kleinunternehmer handeln. Vor diesem Hintergrund greifen nicht die Verpflichtungen aus der doppelten Buchführung, sodass die Vorsteuer nicht abgezogen werden kann. Eine weitere Voraussetzung für die Differenzbesteuerung ist der Handel in einem "Gemeinschaftsgebiet". Die Transaktionen müssen demnach zwingend innerhalb der Territorien der europäischen Mitgliedsstaaten stattfinden.

In der Regel erfüllen beispielsweise Händler von Gebrauchtwagen alle genannten Bedingungen und können von der steuerlichen Entlastung profitieren. Bei dieser Art der Unternehmung tritt der Händler stets als ein Wiederverkäufer auf, welcher seine Einkäufe üblicherweise mit einer Privatperson abschließt. Sowohl der Vorsteuerabzug als auch die Vorsteuer kommen in diesem Zusammenhang zu keinem Zeitpunkt zum Tragen, was wiederum die Anwendung der Differenzbesteuerung begünstigt.

Neben Gebrauchtwagenhändlern können auch Unternehmen, welche zum Beispiel mit Büchern, mobilen Endgeräten (Smartphones/Tablets) oder Antiquitäten handeln, von der Differenzbesteuerung profitieren. Aus §25a geht hierbei lediglich hervor, dass es sich grundsätzlich um einen "beweglichen, körperlichen Gegenstand" handeln muss. Entgegen der allgemeinen Behauptung, dass es sich zwingend um gebrauchte Güter handeln muss, können auch neuwertige Waren die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung erfüllen. In der praktischen Anwendung des Gesetzes lässt sich dieses Szenario wohl eher als ein Ausnahmefall definieren.

Offizielle Anmeldung beim Finanzamt notwendig

Wer die Differenzbesteuerung anwenden möchte, muss dieses Vorhaben beim jeweils zuständigen Finanzamt offiziell anmelden. Üblicherweise geschieht die Ankündigung gemeinsam mit der ersten jährlichen Voranmeldung. Aufgrund der Tatsache, dass für die Differenzbesteuerung neue Konten aufgesetzt werden müssen, gestaltet sich die Buchführung etwas komplexer.

Für Unternehmer ist es empfehlenswert, wenn Sie beispielsweise im Zuge der Differenzbesteuerung die Konten "Umsatzerlöse" und "Erlöse ohne Umsatzsteuer" eröffnen und detailliert führen. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind an dieser Stelle jedoch sehr vielfältig, weshalb sich ein beratendes Gespräch mit einem Steuerbüro oder der Buchhaltungsabteilung anbietet, sodass eine passende Lösung gefunden werden kann, welche sich in die betriebliche Struktur nahtlos einfügt.

Bei ausgestellten Rechnungen darf im Zusammenhang mit der Differenzbesteuerung keine separate Umsatzsteuer aufgeführt sein. Darüber hinaus ist ein Vermerk mit dem Hinweis auf die Differenzbesteuerung aufgedruckt sein. Grundsätzlich können alle Waren, ausgenommen Edelmetalle sowie Edelsteine, mit Hilfe der Differenzbesteuerung behandelt werden, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Auf diese Weise haben Händler die Aussicht auf eine erhebliche Senkung der Steuerlast.

 

Bild: AdobeStock Foto DATEI-NR.:  217652306