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Neuerung des Infektionsschutzgesetzes

Bundestag und Bundesrat haben eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die mit 23. April 2021 in Kraft getreten ist. Notwendig war die Änderung, da durch die Corona Maßnahmen in die Grundrechte der Bürger eingegriffen wird. Bisher waren die Bundesländer für die Maßnahmen zur Pandemiebeschränkung zuständig.

 

Bundeseinheitliche Regelungen

 

Künftig sind die Regeln bei Corona bundeseinheitlich. Bei einem Inzidenzwert, der mehr als 100 beträgt, treten in dem betroffenen Landkreis oder der kreisfreien Stadt die festgelegten Maßnahmen in Kraft. Diese stehen im neu eingefügten § 28b des Infektionsschutzgesetzes. Damit

soll der dritten Pandemiewelle Einhalt geboten werden. Durch die Änderung des Gesetzes ist nunmehr der Bund für Anordnungen bezüglich Kontaktbeschränkungen und Schließungen verantwortlich.

 

Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung ab einem Wert von 100 Rechtsverordnungen zu erlassen. Dieses Recht war bisher den Ländern vorbehalten. Unter einem Inzidenzwert von 100 bleiben die Kompetenzen der Bundesländer unberührt.

 

Was bedeutet Inzidenzwert 100

 

Sind innerhalb von sieben Tagen pro 100 000 Einwohnern mehr als 100 Personen neu mit Corona infiziert gemeldet, ist die Inzidenz von 100 überschritten. Die bundesweite Neuregelung sieht in diesem Fall eine Vielzahl von Maßnahmen vor. Wobei der Großteil der Beschränkungen den Bürgern bereits bekannt ist. Die Kernaussage des Gesetzes lautet: Wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt überschritten wird, gelten ab dem übernächsten Tag die festgelegten Maßnahmen.

 

Welche Beschränkungen sieht das Gesetz vor?

 

Da die Reduzierung von Kontakten das effizienteste Mittel ist, um Ansteckung und somit die Zahl von Neuinfektionen zu verhindern, gelten ab dem Wert 100 Kontaktbeschränkungen. Private Treffen eines Haushaltes sind nur mit einer weiteren Person erlaubt. Es dürfen aber maximal fünf Personen beisammen sein, wobei Kinder nicht mitgezählt werden. Zudem gelten nächtliche Ausgangsbestimmungen von 22 bis fünf Uhr. Ausnahmen bilden medizinische Notfälle und der Weg zur Arbeit. Bis Mitternacht ist Individualsport sowie alleine spazieren gehen erlaubt. Bei Todesfällen ist die Anzahl der Personen auf 15 beschränkt.

 

Das Gesetz regelt, welche Geschäfte auch bei hoher Inzidenz offen bleiben, um die Versorgung der Bevölkerung mit sicherzustellen. Zu den dezidiert erwähnten Geschäften, die offen bleiben, zählen neben dem Lebensmittelhandel beispielsweise auch Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Zoohandlungen und Gartenmärkte. Die Maskenpflicht und Hygienemaßnahmen sind selbstverständlich einzuhalten.

 

Bei einem Wert unter 150 kann in allen nicht im Gesetz angeführten Geschäften mit Terminvereinbarung und einem aktuellen negativen Testergebnis eingekauft werden. Sind die Werte höher, ist nur mehr Abholen von bestellten Waren möglich. Bei den Dienstleistungen gilt, dass alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, offen bleibt. Dazu zählen beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten sowie Bank oder Post.

 

Einschränkungen gibt es bei körpernahen Dienstleistungen. Diese sollen nur zu medizinischen und therapeutischen Zwecken erlaubt sein. Pflege und Seelsorge sind ebenfalls gestattet. Das Gesetz beantwortet auch die Frage zum Friseurbesuch und zur Fußpflege. Mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test und mit Maske sind diese Dienstleistungen erlaubt.

 

Die meisten Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie und Hotellerie sollen bei einer Inzidenz über 100 schließen. Dies gilt auch für Kinos mit Ausnahme von Autokinos. Mit einem negativen Test dürfen Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten besucht werden. Ab einer Inzidenz von 100 gilt in Schulen Wechselunterricht.

 

Inzidenz über 165

 

Wird der Inzidenzwert von 165 überschritten werden der Präsenzunterricht in Schulen und die normale Betreuung in Kindertagesstätten verboten. Ausnahmen gibt es hier bei Abschlussklassen und Förderschulen. Eine Notbetreuung ist erlaubt. Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf Homeoffice. Ist es privat möglich, muss ein Homeoffice Angebot angenommen werden.

Bild: AdobeStock Foto Nr. 421056374