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Überbrückungshilfe III - Neue Unterstützungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen

Damit die deutsche Wirtschaft nicht weiter unter den Folgen der Corona-Pandemie leidet oder die Unternehmen zumindest anteilig ihre laufenden Kosten decken können, hat die deutsche Bundesregierung mit der Überbrückungshilfe III ein Maßnahmenkatalog beschlossen, der nicht nur ein vereinfachtes Verfahren und höhere Förderbeträge beinhaltet.

 

Der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen wurde erweitert. Außerdem soll Soloselbstständige der Neustart in ihre Existenzgründung erleichtert werden. Kleine und mittelständische Unternehmen können bis Ende 2021 von dem Sonderprogramm der KfW profitieren. Dies schließt die Bewilligung des Antrags auf einen KfW-Schnellkredit ein.

 

Überbrückungshilfe III - die neuen Regelungen

 

Die wichtigsten Neuregelungen zur Überbrückungshilfe III im Überblick:

 

Antragsverfahren wird vereinfacht

Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % verzeichnen mussten, müssen bei dem Antrag für die Überbrückungshilfe III weniger Hürden überwinden. Speziell gilt die Unterstützung für jene Unternehmen, die einen Jahresumsatz erzielen, der 750 Millionen Euro nicht übersteigt. Steht ein Betrieb bereits vor der Schließung hat diese Obergrenze für die Beantragung keine Bedeutung.

 

Höhere Förderungsbeträge

Für die Förderhilfe hat die Bundesregierung das Volumen auf 1,5 Millionen EUR pro Monat erhöht. Insgesamt betragen die beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen eine Summe von 12 Millionen EUR. Abschlagszahlungen wurden auf 800.000 EUR erhöht. Wer die Überbrückungshilfe III beantragt, kann auch von einer Unterstützung für die Monate November und Dezember 2020 profitieren.

 

Besonders betroffene Branchen sollen profitieren

Für besonders betroffene Branchen hat die Bundesregierung ein erweiterten Betriebsausgabenabzug beschlossen. Unternehmen, die zum Einzelhandel gehören, dürfen Abschreibungen auf saisonale Ware zu 100 % als Fixkosten ansetzen. Auch für die Reisebranche hat die Bundesregierung eine Maßnahme getroffen, die die Unternehmen während der Corona-Pandemie unterstützen soll. Hier ist es möglich, die Kosten für Stornierungen und absagen gewinnmindernd zu berücksichtigen.

 

Härtefallregelung für Sonderfälle

Für Unternehmen, die die Corona-Pandemie wirtschaftlich besonders hart trifft, werden besondere Härtefallregelungen getroffen. Voraussetzung ist, dass diese Unternehmen bisher noch nicht von den Maßnahmen des Bundes und der Länder profitiert haben. Insgesamt sehen die Unterstützungen in diesem Bereich ein Fördervolumen von 1,5 Milliarden EUR vor.

 

Soloselbstständigen wird ein Neustart ermöglicht

Soloselbstständige bekommen einen einmaligen finanziellen Zuschuss. Dieser beträgt 50 % des Referenzumsatzes und wurde damit verdoppelt. Antragsberechtigt sind auch Schauspielerinnen und Schauspieler, die kein festes Engagement haben. Wer keine Betriebsausgaben hat, kann die Betriebsausgabenpauschale geltend machen. Die Abzugsmöglichkeit wurde auf 7.500 EUR erhöht.

 

Beschäftigte und Unternehmen werden steuerlich entlastet

Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie wurden die Finanzämter angewiesen, den Bürgern einige Erleichterungen bei den Steuerzahlungen zuzugestehen.

Bei Steuerzahlungen soll die Möglichkeit einer Steuerstundung in Betracht gezogen werden. Wer Steuervorauszahlungen leisten muss, kann eine Anpassung der vierteljährlichen Belastungen beantragen. Außerdem werden die Abgabefristen für Steuererklärungen verlängert, wenn ein Steuerberater oder ein anderer Angehöriger der steuerberatenden Berufe beauftragt wurde.

Wer bewegliche Wirtschaftsgüter in seinem Betriebsvermögen hält, kann von verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten profitieren. Außerdem werden die Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld (Corona-Bonus) bis zu einem Betrag von 1.500 EUR von der Steuer freigestellt.

Darüber hinaus profitieren die Beschäftigten von der Pauschale für die Arbeit im Home-Office und dauerhaft von der Erhöhung des Entlastungsbeitrags für Alleinerziehende.

Bild: AdobeStock Foto-Nr.: 355490017