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Die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen

Das Steuerrecht kennt in der Einkommensteuer den Grundfreibetrag. Jene Beträge, die unterhalb dieses Betrages liegen, hat der Gesetzgeber von einer Besteuerung freigestellt. Damit soll jedem Bürger ein Einkommen zugestanden werden, das seine Existenz sichert. Übersteigen die jährlichen Einkünfte den Grundfreibetrag, werden die Einkünfte progressiv ansteigend versteuert. Der Grundfreibetrag lag im Veranlagungsjahr 2020 bei 9.408 Euro. Zu Beginn des Veranlagungsjahres 2021 wurde er auf 9.744 Euro angehoben.

 

Von einer Besteuerung sind in diesem Fall alle sieben Einkunftsarten betroffen, die das Einkommensteuerrecht kennt. Bei der Besteuerung

von Altersbezügen macht der Gesetzgeber dahingehend einen Unterschied, ob es sich um eine Betriebsrente, eine gesetzliche Rente, eine private Rente oder eine Pension handelt.

 

Die Besteuerung von Betriebsrenten

 

Betriebsrenten werden vom Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zum Teil finanziert. Dies geschieht durch finanzielle Zusagen, die dem Arbeitnehmer als z. B. Direktversicherungen, Pensionsfonds oder Pensionszusage zufließen.

 

Die Art des Durchführungsweges entscheidet über die Besteuerung einer Betriebsrente. Bei einem Pensionfonds werden die Bezüge des Pensionärs als nachträgliche Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis gewertet. Sie zählen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und werden als solche besteuert.

 

Als Renteneinkünfte werden die Einnahmen dagegen versteuert, wenn sie dem Arbeitnehmer als Direktversicherung oder in Form eines Pensionsfonds vom Arbeitgeber zugesagt werden.

 

Der Unterschied zu der Besteuerung eines aktiven Arbeitnehmers besteht bei der Besteuerung von Pensionen darin, dass bei den Versorgungsbezügen ein Versorgungsfreibetrag berücksichtigt werden muss. Mit Berücksichtigung des Steuerfreibetrages sinkt die Steuerlast des Pensionärs.

 

Die Besteuerung gesetzlicher Renten

 

Die Besteuerung gesetzlicher Renten orientiert sich an dem Besteuerungsanteil bei dem Beginn der Rente. Dieser ist mit dem Zeitpunkt identisch, zu dem die Rente tatsächlich bewilligt wird. Das Datum, das auf dem Rentenbescheid genannt ist.

 

Bei der Besteuerung einer gesetzlichen Rente ist ein steuerfreier Anteil der Jahresrente zu berücksichtigen, den das Finanzamt bei Rentenbeginn mit 50 % festschreibt. Der steuerpflichtige Anteil der Rente beinhaltet auch die jährlichen Rentenanpassungen. Die Rentenanpassungen, die dem Steuerpflichtigen seit dem Jahr 2005 zufließen, sind in voller Höhe steuerpflichtig.

 

Bei den Renten, die ab dem Veranlagungszeitraum 2006 ausbezahlt werden, steigt der Besteuerungsanteil mit jedem weiteren Jahr um zwei weitere Prozentpunkte. Im Veranlagungszeitraum 2021 liegt er bei 82 %. Der volle Besteuerungsanteil von 100 % ist im Jahr 2040 erreicht.

 

Die Besteuerung privater Renten

 

Private Renten beziehen sich auf Leibrente. Die Besteuerung erfolgt auf der Basis des Ertragsanteils. Auch die Renten, die aus einer privaten Rentenversicherung oder einer privaten Unfallversicherung gezahlt werden, zählen zu den steuerpflichtigen Bezügen des Rentners.

 

Die Besteuerung einer privaten Rente ist an das Alter des Rentners bei Rentenbeginn gekoppelt. Je früher die Rente in Anspruch genommen wird, desto länger muss der Bezieher den Einnahmen in seiner Steuererklärung deklarieren.

 

Die Besteuerung von Pensionen

 

Steuerrechtlich stellt der Bezug von Pensionen Einkünfte aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit dar. Die Bezüge sind in voller Höhe steuerpflichtig. Die Besteuerung einer Pension unterscheidet sich nicht von der Besteuerung eines Gehalts während eines regulären Arbeitsverhältnisses. Die monatliche Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber einbehalten. Das Ruhehehalt wird ebenso wie der steuerpflichtige Arbeitslohn in die Anlage N der privaten Steuererklärung eingetragen.

 

Bild: AdobeStock Foto Nr. 241422702