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Steuererklärung 2019: Diese Fristveränderung kommt Bürgern zugute

Für die Steuererklärung 2019 galt bislang der 31. Mai als letzter Termin für die Abgabe der Unterlagen. Aufgrund des "Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" haben Arbeitnehmer in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen nun jedoch die Möglichkeit, ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli einzureichen. Die neue Regelung gilt allerdings nur dann, wenn der Steuerzahler seine Steuererklärung auf dem elektronischen Weg über Elster an das zuständige Finanzamt übermittelt. Wer nicht dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung

abzugeben, kann bis zu vier Jahre rückwirkend die Unterlagen für das jeweilig Jahr einreichen. In der Regel bekommen Steuerzahler auf diese Weise vergleichsweise mehr Geld vom Fiskus zurückerstattet. Durch die Angabe von Frei- und Pauschbeträgen lässt sich in diesem Zusammenhang viel Geld sparen. In der Steuererklärung werden derartige Angabe in Anlage N angegeben. Bei Pauschbeträgen handelt es sich per Definition um sogenannte Werbungskosten sowie Sonderausgaben. Freibeträge kommen dann zum Tragen, wenn es sich um "außergewöhnliche Belastungen", wie zum Beispiel ein Ausbildungs-, Kinder- oder Entlastungsfreibetrag handelt. Außerdem zählen Pflege- und/oder Behindertenpauschbeträge ebenfalls dazu. Erst wenn die jeweils geltende Einkommenssumme überschritten ist, kann der Steuerzahler diese geltend machen. Die Einreichung von Nachweisen ist in diesem Zusammenhang nicht mehr notwendig.

 

Frisch getraute Ehepaare haben darüber hinaus im Vergleich zu unverheirateten Paaren bei ihrer ersten gemeinsamen Steuererklärung einige Vorteile. Letztendlich profitieren sie davon, dass sie sich in Abhängigkeit zu ihrem Einkommen zwischen insgesamt drei Steuerklassen-Kombinationen frei entscheiden können. Zudem kommt hier bei unterschiedlichen Einkommen das Ehegattensplitting zur Geltung. Dabei wird das Einkommen des Ehepaares im ersten Schritt zusammengelegt. Die errechnete Gesamtsumme wird daraufhin halbiert, wodurch sich die Einkommenssteuer errechnet. Diese wird dann wiederum verdoppelt, sodass das Ehepaar als eine Person zählt. Kinder werden ebenfalls in der Steuererklärung berücksichtigt.

 

Letztendlich erhalten Familien sogar dann Kindergeld, wenn das Kind bereits volljährig ist und sich in einer Ausbildung befindet. Außerdem profitieren Ehepaare vom Kinderfreibetrag, welcher bereits im Jahr 2018 auf 7.428 Euro gestiegen ist. Unter Anlage Kind können Eltern Betreuungskosten von maximal 4.000 Euro steuerlich absetzen. Wer bereits bis zum 30. November des aktuell laufenden Jahres Kosten für das Kind vorlegen kann, spart weitere Steuern in der abgegebenen Steuererklärung.

 

Am 4. Dezember 2020 vermeldete das Bundesfinanzministerium, dass die Abgabefrist von Steuererklärungen aus dem Jahr 2019 um einen Monat verlängert ist (31. März 2021), sofern die Dokument von einem Steuerberater erstellt wurden. Grund dafür ist die nach wie vor andauernden Corona-Krise, wie die Deutsche Presseagentur (dpa) berichtete. Stundungsmöglichkeiten wurden in diesem Zusammenhang ebenfalls verlängert. Steuerpflichtige, welche angesichts der Krise unmittelbar und nicht unerheblich von negativen wirtschaftlichen Folgen betroffen sind, haben damit die Möglichkeit, bis zum 31. März 2021 eine Stundung beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Die Frist wird daraufhin laut Bundesfinanzministerium bis zum 30.6.2021 verlängert.

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