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Steueränderungen 2021

Darüber hinaus soll es rückwirkend ab dem Jahr 2020 eine Home-Office-Pauschale in Höhe von maximal 600 Euro geben. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie bleiben viele Arbeitnehmer zu Hause und tragen die Kosten für Miete, Strom und Heizung selbst. Bislang war es lediglich möglich, die entstandenen Kosten abzusetzen, wenn ein in den eigenen vier Wänden ein extra eingerichtetes Arbeitszimmer vorhanden ist. Hierbei ist es wichtig,

dass das Arbeitszimmer Dreh- und Angelpunkt der täglichen Arbeit ist oder der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.

All jene, die bereits im Jahr 2020 in Kurzarbeit waren, können über einen Zeitraum von 24 Monaten Kurzarbeit erhalten - maximal bis Ende 2021. Wer im laufenden Jahr in Kurzarbeit gehen muss, bekommt ab dem vierten Monat anteilig 70 Prozent (Eltern 77 Prozent). Ab dem siebten Monat steigt der Anteil um 80 Prozent (Eltern 87 Prozent). Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber sind bis Ende 2021 von der Steuer befreit. Auch wenn sowohl die Aufstockungsbeträge als auch das Kurzarbeitergeld steuerfrei sind, erhöht das übrige Einkommen allerdings den Steuersatz. Hierbei spricht man vom sogenannten Progressionsvorbehalt. Aktuell fordert der Bundesrat jedoch dessen Aussetzung.

Arbeitgeber müssen zusätzliche geldwerte Vorteil zum Gehalt des Arbeitnehmers spendieren, um Steuerbegünstigungen geltend machen zu können. Es handelt sich an dieser Stelle nicht mehr um eine Umwandlung des Gehalts. Im Jahr 2019 hatte der Bundesfinanzhof die bis dato strengen Regularien zugunsten der Arbeitnehmer erheblich gelockert. (Az. VI R 32/18, VI R 21/17, VI R 40/17). Mittlerweile wurden die gefällten Urteile ausgehebelt.

Ab dem 21. Kilometer steigt der Betrag für die Entfernungspauschale auf 35 Prozent, was einer Erhöhung um 5 Cent entspricht. Eine weitere Erhöhung um 3 Cent auf 38 Cent ist für Januar 2024 vorgesehen. Vom 1. bis zum 20. Kilometer erhalten Arbeitnehmer weiterhin 30 Cent. Ist der Arbeitsweg mehr als 21 Kilometer lang und die Entfernungspauschale dennoch schlichtweg zu unattraktiv, können Arbeitnehmer bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Mobilitätsprämie beantragen. Auf diese Weise erhalten Sie ab dem 21. Kilometer 14 Prozent von der erhöhten Pendlerpauschale. Arbeitnehmer mit einem kürzeren Arbeitsweg gehen hierbei leer aus.

Aktueller stellt der Bundesrat die Forderung, dass Arbeitsmittel, wie zum Beispiel PC, Smartphone, Bücherregal und Schreibtisch einen sofortigen Steuerabzug nach sich ziehen sollen. Voraussetzung hier ist, dass die jeweiligen Geräte bzw. Möbel nicht ohne Mehrwertsteuer nicht teurer als 1.000 Euro sind. Kosten die Arbeitsmittel mehr als 1.000 Euro (netto), muss der Kaufpreis über einen Zeitraum von mehreren Jahren abgeschrieben werden. Bislang lag die hierfür geltende Grenze bei 800 Euro.

Bild: AdobeStock_3748311233