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Steueränderungen 2021

Steuern 2021 - Was sich steuerlich im kommenden Jahr für Sie ändert

Zum Jahreswechsel treten wieder zahlreiche steuerlich relevante Veränderungen in Kraft. Neben der Anpassung des Grundfreibetrags ist vor allem die Neufassung des Solidaritätszuschlags eine wichtige Änderung. Zudem wirken sich zahlreiche Änderungen in den Sozialversicherungen steuerlich aus.

Steuerfreibetrag steigt

Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer wird im Jahr 2021 auf 9.744 Euro angehoben (Ehepaare 19.488 Euro). Somit bleiben im kommenden Jahr die ersten 9.744 Euro (Ehepaare 19.488 Euro) des Jahreseinkommens steuerfrei. Bereits beschlossen ist eine weitere Erhöhung des Grundfreibetrags im Jahr 2022 auf dann 9.984 Euro (Ehepaare 19.968 Euro).

Damit verschieben sich auch die Progressionsstufen. Der Spitzensteuersatz von 45 Prozent wird ab 2021 bei Einkommen über 274.613 Euro (Ehepaare 549.226 Euro) fällig statt bisher ab Einkommen von 270.501 Euro (Ehepaare 541.002 Euro).

Veränderung beim Solidaritätszuschlag



Eine der größten steuerlichen Veränderungen betrifft den Solidaritätszuschlag, kurz Soli. Für untere und mittlere Einkommen wird der Soli abgeschafft. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 62.127 Euro (Ehepaare 124.254 Euro) wird ab 2021 kein Soli mehr erhoben. Bei Einkommen darüber hinaus erhöht sich der Soli stufenweise, bis er bei Einkommen über 96.822 Euro (Ehepaare 193.644 Euro) mit 5,5 Prozent wie bisher angesetzt wird.

Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen steigen

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung erhöhen sich die jeweiligen Bemessungsgrenzen, bis zu denen eine Beitragspflicht für Arbeitnehmer besteht. Für die gesetzliche Krankenversicherung steigt diese um 150 Euro auf zukünftig 4.837,50 Euro monatlich. Die Bemessungsgrenzen der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung steigen auf monatlich 7.100 Euro (West) und 6.700 Euro (Ost). Das entspricht eine Steigerung um 200 Euro beziehungsweise 250 Euro.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag der Krankenkassen steigt

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt in 2021 zwar stabil, allerdings wird bei einigen gesetzlichen Krankenkassen der Zusatzbeitrag angehoben. Im Jahr 2020 betrug der Zusatzbeitrag im Schnitt 1,1 Prozent. Im Jahr 2021 wird dieser auf durchschnittlich 1,3 Prozent ansteigen.

Steuervorteil bei freiwilligen Zusatzeinzahlungen in die Rentenkasse

Wer zum Beginn der Frührente auf 35 Versicherungsjahre kommt, kann durch freiwillige Zusatzeinzahlungen in die Rentenkasse nicht nur die gesetzliche Rente aufbessern, sondern spart auch Steuern. Damit werden die Beitragszahlungen vor allem in den letzten Berufsjahren interessant.

Beiträge zur Altersvorsorge werden zu 92 Prozent steuerlich angerechnet und wirken entsprechend steuermindernd. Das gilt einschließlich der Arbeitgeberanteile bis zu einem Höchstwert von 25.787 Euro (Ehepaare 51.574 Euro) im Jahr beziehungsweise maximal 23.724 Euro (Ehepaare 47.448 Euro) als 92-prozentige anrechenbare Summe. Neben Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung werden ebenfalls beispielsweise Beiträge für berufsständige Vorsorgeeinrichtungen oder Rürup-Renten angerechnet.

Änderung bei der Pflege

Die Zuordnung und Höhe der Pflegepauschbeträge wird ab 2021 neu geregelt. Bisher gab es ab Pflegegrad 4 einen Pauschbetrag von 924 Euro. Zukünftig wird ab Pflegegrad 2 ein Pauschbetrag gewährt. Dieser startet bei 600 Euro, steigt dann für Pflegegrad 3 auf 1.100 Euro und liegt ab 2021 für die Pflegegrade 4 und 5 bei 1.800 Euro.

Weiterhin wird ein behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale einheitlich eingeführt. Es gibt 900 Euro für geh- oder stehbehinderte Menschen ab einem Behinderungsgrad von 80 oder einem Grad von 70 mit dem Merkmal "G". Für außergewöhnlich gehbehinderte ("aG"), blinde ("Bl") und behinderte Menschen mit den Merkmalen "TBl" oder "H" beträgt die Fahrtkostenpauschale 4.500 Euro.

 

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