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Spenden steuerlich geltend machen - was muss man beachten?

Wer plant, noch dieses Jahr oder im nächsten Jahr zu spenden, weil er bestimmten Menschen oder einer Organisation helfen möchte, findet nachfolgend Ratschläge, wie Spenden in der Steuererklärung wirksam werden.

Es gibt die unterschiedlichsten Möglichkeiten, zu spenden, und immer wieder kommen Menschen in Not, sodass Spenden auch häufig erbeten werden. Doch bestehen Voraussetzungen dafür, dass man Spenden von der Steuer absetzen kann:

Die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit
Es muss sich um eine gemeinnützige Organisation handeln, die die Spende empfängt. Wenn man also beispielsweise einmal über eine Website stolpert, auf der ein Webmaster um eine Spende für seine journalistische Tätigkeit bittet, da er über Werbung zu wenig Geld verdient, so sollte klar sein, dass sich diese Art von Spenden nicht von der Steuer absetzen lässt.
Typische Spendenempfänger hingegen sind Vereine, Hilfsorganisationen

, Stiftungen, politische Parteien oder Religionsgemeinschaften.
Besitzt eine Organisation Anerkennung als
- Stiftung
- Hilfsorganisation
- Religionsgemeinschaft
- oder politische Partei / unabhängige Wählervereinigung
kann man die jeweilige Spende in der Steuererklärung angeben. Vereine bedürfen eines Nachweis vom Finanzamt, der ihre Gemeinnützigkeit belegt. Wenn an eine ausländische Organisation gespendet wurde, muss im Zweifel nachgewiesen werden, dass es sich um eine nach deutschem Recht gemeinnützige Organisation handelt.

Wie immer gilt: Nachweise sammeln
Wie auch bei allen anderen Unterlagen, die für die Steuererklärung relevant sind, müssen auch Spenden nachweisbar sein.

Vereinfachtes Verfahren für Spenden unter 200 EUR:
Handelt es sich um einen Betrag unter 200 EUR oder eine Spende, die in einem Katastrophenfall erfolgt ist, findet das vereinfachte Verfahren Anwendung: Ein Einzahlungsbeleg reicht, wenn es sich um eine Barzahlung gehandelt hat. Bei einer Überweisung reicht der jeweilige Kontoauszug aus. Noch besser ist natürlich eine ausgedruckte Überweisungsbestätigung, da auf den Kontoauszügen mancher Banken nicht alle Daten dargestellt werden.

Zuwendungsbestätigung bei Spenden über 200 EUR
Bei umfangreicheren Spenden (ab 200 EUR) kann das Finanzamt die Vorlage einer Zuwendungsbestätigung verlangen. In einem solchen Fall sollte man sich also unbedingt eine Quittung ausstellen lassen.

Der Begriff der Aufwandsspende
Wer eine Leistung erbringt, ohne sich dafür bezahlen zu lassen, kann sich stattdessen eine Spendenquittung ausstellen lassen. Eine solche lässt sich innerhalb der Freibeträge steuerlich absetzen. Eine wichtige Bedingung für eine Aufwandsspende ist jedoch, dass der Empfänger der Zeitspende dich theoretisch hätte bezahlen können, also über den jeweiligen Betrag verfügt hätte. Die rechtliche Grundlage für eine Aufwandsspende ist übrigens entweder die Satzung der jeweiligen Organisation oder eine schriftliche Einzelvereinbarung, die man mit der Organisation geschlossen hat.

Spenden als Sonderausgaben in der Steuererklärung
Wenn Spenden bis zu 20 % der Einkünfte betragen, lassen sie sich als Sonderausgaben absetzen. Einen Sonderfall stellen übrigens Parteispenden und Parteimitgliedsbeiträge dar, da sich diese zu 50 % von der Steuer absetzen lassen.

Das Maximum für absetzbare Parteispenden bzw. Mitgliedsbeiträge:
- 825 EUR pro Person, wenn die Ausgaben 1.650 EUR betragen.
- 1.650 EUR bei Zusammenveranlagung mit einem Ehegatten, wenn die Ausgaben 3.300 EUR betragen.

Was kann ich tun, wenn ich in diesem Jahr zu viel gespendet habe?
Möglicherweise gab es in diesem Jahr viele Spenden-Gelegenheiten, sodass die Spenden 20 Prozent der Einkünfte überschreiten? Glücklicherweise gibt es für diesen Fall die Regelung des Spendenvortrags: So kann man den Steuervorteil mit in das nächste Jahr nehmen.
 

Bild: AdobeStock_ DATEI-NR.:  102121235