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Die Steuer- Identifikationsnummer ist nicht zu verwechseln mit der Steuernummer

Nicht entweder oder: Das Finanzamt benötigt beide Nummern
Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer nicht verwechseln

Seit 2008 erhält jeder Bundesbürger eine Steuer-Identifikationsnummer, die auch unter der Abkürzung Steuer-ID bekannt ist. Selbst Babys werden in der Regel innerhalb von drei Monaten mit der persönlichen Identifikationsnummer versorgt. Sie dient den Behörden zum bundesweiten Abgleich der Steuerdaten. Das Besondere: Sie wird bei Geburt erteilt und ist das ganze Leben lang gültig. Die eindeutige Zuordnung steuerbezogener Daten ist damit sichergestellt. Die aus 13 Ziffern bestehende Steuernummer ist hingegen an das örtliche Finanzamt gebunden und wird dort bei der ersten Steuererklärung vergeben.


Steuer-Identifikationsnummer: eine Nummer ein Leben lang



Ob Umzug in eine andere Stadt, Heirat, Namensänderung oder Scheidung: die Steuer-ID bleibt. Voraussetzung für die Vergabe der Nummer ist ein fester Wohnsitz in Deutschland. Die Steuer-Identifikationsnummer wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert und dort erst 20 Jahre nach Tod gelöscht. Neben der Abkürzung Steuer-ID ist auch die Bezeichnung TIN (Tax Identification Number), beispielsweise auf Lohnsteuerbescheinigungen, zu finden.

Die rechtlichen Grundlagen der Steuer-Identifikationsnummer ergeben sich aus der Abgabenordnung (AO) § 139b. Dort ist festgelegt, dass Identifikationsnummern nur einmalig vergeben werden dürfen. Ebenso darf eine natürliche Person nur eine Nummer erhalten. Mit der elfstelligen Nummer wird die Bearbeitung der Steuerdaten und der bundesweite Datenabgleich vereinfacht.

Bei Verwendung der gespeicherten Daten wird dem Schutz der persönlichen Daten Rechnung getragen. Die Bearbeitung der Steuerdaten ist ohne Abruf der personenbezogenen Daten möglich. Die Finanzbehörden dürfen die Identifikationsnummer nur verarbeiten, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift es erlaubt. Die Steuer-ID leistet einen nennenswerten Beitrag bei der Digitalisierung der Finanzbehörden. Dies spüren ebenso die Steuerzahler durch eine vereinfachte Kommunikation mit dem Finanzamt. Die automatisierte Verarbeitung digitaler Steuererklärungen sowie digitaler Steuerbelege wurde ermöglicht.

Die Steuer-Identifikationsnummer ist seit einigen Jahren auch bei weiteren Angelegenheiten relevant. Seit 2016 wird sie für die Beantragung von Kindergeld sowie für den Anspruch auf Unterhalt benötigt. Freistellungsaufträge bei Kreditinstituten erfordern ebenfalls die Angabe der Steuer-ID.


Die Bedeutung der Steuernummer neben der Steuer-ID

Langfristig ist geplant, dass die Steuernummer durch die Steuer-ID ersetzt wird. Aktuell sind jedoch beide Nummern erforderlich und bei der Steuererklärung anzugeben. Die Steuernummer ist das Ordnungsmerkmal der örtlichen Finanzämter. Dies bedeutet, dass nach Umzug das Finanzamt am neuen Wohnort eine neue Steuernummer vergibt. Verschiedene Veranlagungsformen bedingen ebenfalls mehrere Steuernummern. Lassen sich beispielsweise Eheleute getrennt veranlagen, hat jeder Ehepartner eine eigene Steuernummer. Bei gemeinsamer Veranlagung wird eine neue Steuernummer vergeben, die ausschließlich für die gemeinsame Veranlagung gilt. Auf diese Weise kann es bei Eheleuten bis zu drei Steuernummern geben. Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit wird ebenfalls eine weitere Steuernummer vergeben, die nur für diese Einkunftsart verwendet wird.

 

Bild: AdobeStock DATEI-NR.: 46229199