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Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerbetrug

Geldwäsche und Steuerbetrug - der Staat schaut nicht weg 

Geldwäsche wie auch Steuerbetrug sind schwere Delikte. Damit der Staat noch wirksamer vorgehen kann, wurden im Bundesfinanzministerium in den letzten Monaten eine Reihe neuer Regelungen auf den Weg gebracht. Gesetzliche Regelungen, die der FIU mehr Personal und auch mehr Kompetenzen zugestehen. 

Die Geldwäsche ist bei Kriminellen ein beliebtes Mittel, um finanzielle Einnahmen aus Straftaten im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität oder der Finanzierung von Terrorismus zu verstecken. Mit der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie,

die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, wurden national zusätzliche zahlreiche Regelungen in Kraft gesetzt, die deutlich über die Vorgaben der Europäischen Union hinausreichen. Nur so gelingt es, Geldwäsche von beginn an zu unterbinden.

Neue Regelungen im Geldwäschegesetz 

Um Kriminellen die Geldwäsche so schwer wie möglich zu machen, wurden folgende neue Regelungen getroffen: 

- erweiterte und strengere Meldevorschriften, die für Notare, Auktionshäuser, Goldhändler, Kunsthändler und Immobilienmakler gelten
- Dienstleister aus dem Bereich der Vermittlung von Kunsthandel oder Mietimmobilien sowie Kryptowährungen sind dazu verpflichtet, die Vorschriften des Geldwäschegesetzes exakt zu beachten 
- verstärkte Sorgfaltspflichten, die bei Transaktionen in oder aus Hochrisikoländer durchgeführt werden 
- die Kompetenzen der FIU sowie der Geldwäschebekämpfungseinheit, die dem Zoll zugerechnet wird, werden vor allen Dingen beim Datenzugriff deutlich ausgeweitet 

Was bedeutet das im Detail? 

Bei der Geldwäsche handelt es sich nicht um ein regionales oder nationales Problem. Es ist ein internationales Problem, dass die Länder auf europäischer wie auch auf internationaler Ebene gemeinsam angehen müssen. Nur so ist es möglich, die Geldwäsche zu unterbinden und damit auch den Steuerbetrug zu umgehen. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland setzt daher große Hoffnung in die Etablierung einer europäischen Geldwäscheaufsicht. Das ist ein großes Ziel im Zuge der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. 

Auch die Bekämpfung von Steuerbetrug sowie Steuervermeidung wurde in den vergangenen Monaten vom Bundesfinanzministerium weiter optimiert und intensiviert. Es wurden wichtige Maßnahmen beschlossen und auf den Weg gebracht, damit eine höhere Steuergerechtigkeit herrscht. So ist es möglich, dass für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle schneller die Schlupflöcher im Steuerrecht geschlossen werden können. Nämlich mit einer Anzeigepflicht, die dem Staat dieses schnelle Reagieren ermöglicht. Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer aber auch Kreditinstitute sind seit Juli 2020 dazu verpflichtet, alle Steuergestaltungsmodelle zu melden. Und zwar in das Bundeszentralamt für Steuern. 

Neben gesetzlichen Regelungen wurde auch darauf geachtet, dass das Personal für die Durchsetzung der Regelungen aufgestockt wird. Zudem wurde das Personal mit mehr Befugnissen ausgestattet. Aus diesem Grund gibt jetzt beim Bundeszentralamt für Steuern unter anderem eine Spezialeinheit, die sich ausschließlich um Steuerbetrug und Steuerumgehung kümmert. Damit sind Betrügereien, wie sie bei Cum-Ex geschehen sind, deutlich schneller aufspürbar. Zudem wurde die Sondereinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll massiv aufgestockt. Auch hier soll für Fairness und Ordnung am Arbeitsmarkt gesorgt werden. Und das funktioniert nur, wenn ausreichend Personal da ist.

 

Bild: AdobeStock_ 68328406