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Mehr Rentner müssen ab 2020 Steuern zahlen

Die Renten legen kräftig zu: So beträgt das Rentenplus aktuell in Westdeutschland 3,15% und in Ostdeutschland 3,92%. Obwohl das zunächst erfreulich erscheint, bedeutet das zugleich für fast 51.000 Rentner, dass sie ihre Rente nun erstmals versteuern müssen. Insgesamt sind damit etwa 5,12 Millionen Rentner in Deutschland steuerpflichtig, das geht aus einer Anfrage der Linken an das Bundesfinanzministerium hervor. Das Finanzministerium geht im laufenden Jahr von Steuereinnahmen von rund 445 Millionen Euro aus.


Verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sind alle Rentner, deren Jahresbruttorente abzüglich ihres persönlichen Rentenfreibetrags und der Werbungskostenpauschale den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser Grundfreibetrag steigt von vormals 9168 Euro auf nun 9408 Euro an. Eventuell können weitere Einkünfte oder Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden, wodurch sich die steuerliche Belastung individuell verändert. Das ist also im Einzelfall zu prüfen.

Die sogenannte "nachgelagerte Rentenbesteuerung" existiert bereits seit 2005. Damit ist gemeint, dass die Renten besteuert werden, dafür aber nicht die Beiträge zur Altersvorsorge. Zur Zeit wird noch nicht die gesamte Rente versteuert: Wer 2005 oder davor in Rente gegangen ist, muss 50% seiner Rente versteuern. Rentner ab 2020 müssen 80% versteuern, ab dem Jahr 2040 wird sogar die volle Rente steuerpflichtig, wenn die Freibeträge überschritten werden.

Linken-Rentenexperte Matthias Birkwald fordert eine umgehende Erhöhung des steuerfreien Grundfreibetrags auf 12.600 Euro, um die steuerliche Belastung der Rentner sowie die Doppelbesteuerung zu begrenzen. Weiterhin hat die Linksfraktion einen Antrag auf eine verlängerte Übergangsfrist zur 100%-Besteuerung der Renten eingereicht, welcher Ende November in einer entsprechenden Sachverständigenanhörung verhandelt wird. In ihrem Antrag fordert die Linksfraktion, dass nicht ab 2040 die Rente zu 100% versteuert wird, sondern erst ab 2070. Das würde zwar die Steuereinnahmen senken, aber zugleich die Rentner entlasten.

Mit der Doppelbesteuerung der Rente ist gemeint, wenn Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden und die dadurch entstehende finanzielle Entlastung niedriger ausfällt als die spätere steuerliche Belastung. Arbeitnehmer, die also noch in ihre Altersvorsorge einzahlen, sparen so zwar vor ihrem Renteneintritt an Steuerabgaben ein. Sie müssen ihre Rente aber später versteuern und so unter Umständen mehr bezahlen, als sie bei der Einzahlung ihrer Beiträge steuerlich eingespart haben. Ab 2020 sind 88% der Altersvorsorgeaufwendungen steuerfrei. Das sind für Ledige 24.305 Euro und für Verheiratete und Lebenspartner insgesamt 48.610 Euro pro Jahr. Ab 2025 werden 100% der Beiträge für die Altersvorsorge steuerfrei sein.

Ob die Linksfraktion mit ihrer Forderung einer längeren Übergangsregelung zur 100%-Besteuerung der Renten Erfolg hat, bleibt abzuwarten.

 Bild: AdobeStock_292878391