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Soli-Abschaffung? - Dies sagt die Wirtschaft

Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags hat die politische Bühne voll im Griff. Am 21. August 2019 wurde der jüngste Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums umgesetzt. 

Ab 2021 werden die meisten Bundesbürger von der Zahlung des Solidaritätszuschlags befreit. Czech und Ströhlein Steuerberater erläutern, dass dies annähernd 90% der Steuerzahler betrifft. 6,5% werden ab diesem Jahr teilweise entlastet. Abhängig ist die monatliche Zahlung der Zuschlagsteuer von der Höhe des Einkommens. Ein kleiner Anteil von 3,5% profitiert überhaupt nicht von der Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Dies betrifft Einkommen mit einem Bruttojahresarbeitslohn ab circa 109.000,00 Euro. Hier wird der Solidaritätszuschlag nach wie vor in voller Höhe erhoben. 


Czech und Ströhlein Steuerberater informieren Ihre Mandantschaft darüber, wie die Abschaffung des Solidaritätszuschlags von dem Bund der Steuerzahler und von dem ifo Institut gesehen werden.

Dem Bund der Steuerzahler geht die Abschaffung nicht weit genug

Für den Bund der Steuerzahler sind die Pläne zum Soli-Aus keine optimale Lösung. Zu der aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzministeriums gibt es noch keine Stellungnahme. Czech und Ströhlein Steuerberater machen aber darauf aufmerksam, dass die Institution sich schon im Jahr 2006 an das Bundesverfassungsgericht gewandt und die Verfassungsmäßigkeit der Zuschlagsteuer in Frage gestellt hat.

Als der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums bekannt wurde, begrüßte man die Entscheidung zunächst. Gleichzeitig forderte man dort, dass nach dem ersten auch der zweite Schritt zu machen sei. Konkret bedeutet dies, den Soli komplett für alle Bundesbürger abzuschaffen. 

Das ifo Institut spricht sich für ein Vorziehen aus, um einer Rezession entgegenzuwirken

Czech und Ströhlein Steuerberater zeigen auf, dass das ifo Institut sich im ersten Moment mit der Entscheidung des Bundesfinanzministeriums anfreunden konnte. Allerdings sah man in einer Pressemitteilung vom 14. August 2019 auch hier Probleme. Diese bestehen darin, dass nicht nur Topverdiener das Nachsehen hätten, sondern auch größere Unternehmen und Sparer mit hohen Rücklagen.

Das ifo Institut weist auf die Konjunkturschwäche in der Wirtschaft hin und plädiert für ein sofortiges Gegensteuern. Um einer Rezession entgegenzutreten, sprach ifo-Präsident Clemens Fuest sich dafür aus, die Abschaffung des Solidaritätszuschlags auf das Jahr 2020 vorzuziehen. Weiter sah man es als zielführend an, den Soli - der vor über dreißig Jahren ohnehin als eine befristete Abgabe eingeführt worden war - möglichst zeitnah vollständig abzuschaffen. 

Czech und Ströhlein Steuerberater können berichten, dass das ifo Institut eigene Berechnungen angestellt hat. Hiernach würde sich eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags positiv auf die Wirtschaft auswirken. 

Für weitere Fragen zu diesem Thema und zu anderen Bereichen, die das Steuerrecht betreffen, stehen Ihnen Czech und Ströhlein Steuerberater gerne zu Verfügung.