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Erweiterte Befugnisse für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit

 

Wir von der Czech und Ströhlein Steuerberater Partnerschaft mbB möchten Sie über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Finanzkontrollen informieren. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhält, gemäß einem Gesetzentschluss, weiterreichende Befugnisse, um gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vorzugehen. 


Nach Willen des Gesetzgebers fällt der Kampf gegen Schwarzarbeit und Missbrauch von Sozialleistungen in den Bereich der Zollverwaltung. Zu diesem Zweck existiert innerhalb der Zollverwaltung die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Deren Befugnisse werden jetzt erweitert. Das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch erhielt am 28.06.19 im Bundesrat seine Zustimmung. Die Gesetzesinitiative ist Folge der Bestrebungen der Regierung, Ausfälle bei den Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen zu mindern. Ferner sollen die Schutzrechte der Arbeitnehmer gesichert werden. 

Die Czech und Ströhlein Steuerberater Partnerschaft mbB weist darauf hin, dass ein erstes Gesetz zu Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in der vorigen Legislaturperiode beschlossen worden ist. Das neuerliche Gesetz baut darauf auf.

Um illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit wirkungsvoller bekämpfen zu können, darf die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zukünftig Fälle überprüfen, in denen die Erbringung von Dienst- und Sachleistungen geplant ist, aber noch nicht stattgefunden hat. Verdachtsfälle von Scheinarbeit und vorgetäuschter selbstständiger Beschäftigung sollen intensiver geprüft werden. Hierdurch rücken beispielsweise Tagelöhnerbörsen stärker in den Fokus.

Im Rahmen des Kampfes gegen illegale Beschäftigung werden Verdachtsfälle auf Zwangsarbeit und damit im Zusammenhang stehender Menschenhandel stärker ins Visier genommen. Arbeitsausbeutung, Kindergeldmissbrauch und Täuschung beim Verkauf von Schrottimmobilien fallen in den Aufgabenbereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. 

Der Familienkasse wird ein eigenes Prüfungsrecht eingeräumt, um den Missbrauch von Kindergeld zu unterbinden. Die Czech und Ströhlein Steuerberater Partnerschaft mbB möchte neu hinzugezogene EU-Bürger darauf aufmerksam machen, dass sie in den ersten drei Monaten kein Anrecht auf einen Leistungsbezug haben, falls sie keine inländischen Einkünfte vorweisen können. Bestehen begründete Zweifel, dürfen die Familienkassen Kindergeldzahlungen zeitweise einstellen.

Zu den konkreten Maßnahmen gehört die Schaffung von weitreichenden Prüfungs- und Ermittlungskompetenzen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in den genannten Bereichen. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, kommt es zu einer Aufstockung des Personals. Es findet eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Finanzämtern und der Justiz statt. Der Austausch von Daten zwischen den Behörden wird vereinfacht. Das Vorenthalten von Löhnen wird zu einer Ordnungswidrigkeit gemacht. Der Finanzkontrolle Schwarzarbeit werden staatsanwaltliche Befugnisse übertragen, um in entsprechenden Verfahren gegen Beschuldigte besser mitwirken zu können.

Die Czech und Ströhlein Steuerberater Partnerschaft mbB möchte, im Rahmen dieser Mitteilung, darauf hinweisen, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch vor Inkrafttreten des Gesetzes über weitgehende Befugnisse verfügt hat. Es ist der Behörde gestattet, Auskünfte über Tätigkeiten zu verlangen und in Geschäftsunterlagen einzusehen. Die Beamten dürfen, entgegen weitläufiger Meinung, ohne Anlass Geschäftsräume und Grundstücke betreten, auf denen gearbeitet wird.

Nach Einschätzung der Czech und Ströhlein Steuerberater Partnerschaft mbB, müssen Arbeitgeber in Zukunft damit rechnen, häufiger von Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert zu werden. In den Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts wird eine ausgezeichnete Compliance an Bedeutung gewinnen.