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Die Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes

Knapp sechs Millionen Menschen mussten ihre Leistungen aus der Rente im Jahr 2015 versteuern. Der Anteil entspricht 27% aller Rentenempfängerinnen und -empfänger. Diese Information basiert auf einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes.

Die Besteuerung von Alterseinkünften wurde im Jahr 2005 eingeführt. Wir von Czech und Ströhlein Steuerberater informieren Sie darüber, welche Auswirkungen die Einführung des Alterseinkünftegesetzes gebracht hat. 


Vor dem neuen Gesetz

Vor der Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 brauchte sich ein Mensch, der kurz vor der Rente stand, keine Gedanken mehr um die Abgabe seiner Steuererklärung oder eine mögliche Nachzahlung zu machen. War das Renteneintrittsalter erreicht, wurde nur noch der jährliche Ertragsanteil der Rente besteuert. Dieser lag mit 27% der Rente häufig unter dem jeweils geltenden Grundfreibetrag. 73% der bezogenen Rente galten bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2004 als steuerfrei. Dieser Anteil wurde wie ein Freibetrag behandelt, der über die gesamte Bezugsdauer der Rente anhalten sollte. 

Czech und Ströhlein Steuerberater weisen an dieser Stelle darauf hin, dass bei Unterschreiten des Grundfreibetrags keine Einkommensteuernachzahlung für den Steuerpflichtigen anfällt. 

Das Verfahren zur Freistellung von Rentenbezügen ist jedoch mittlerweile überholt. 

Was hat das Alterseinkünftegesetz gebracht?

Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes werden mindestens 50% der Rente besteuert. Diese Regelung umfasst jenen Personenkreis, der vor 2005 schon Rente bezogen hat ebenso wie diejenigen, die danach Rentner werden. Von einer weiteren Neuregelung sind aber nur die Neurentner betroffen. Ihr steuerpflichtiger Anteil wird mit jedem Jahr etwas größer. 

Wir von Czech und Ströhlein Steuerberater klären auf, wie sich diese Entwicklung fortsetzt: Von 2006 bis zum Jahr 2020 steigt der zu versteuernde Teil der Rente jährlich um 2% an. Danach - ab dem Veranlagungszeitraum 2021 - steigt dieser Anteil um nur noch 1% an. Czech und Ströhlein Steuerberater zeigen auf, dass diese Entwicklung auch für die folgenden Jahre anhält. Befinden wir uns im Jahr 2040 wird die Rente zu 100% steuerpflichtig sein. Analog hierzu sind die Beträge, die die arbeitnehmende Bevölkerung für ihre Altersvorsorge aufwendet, zum größten Teil steuerfrei. 

Von der Neuregelung sind nicht nur die Altersrenten erfasst. Czech und Ströhlein Steuerberater gibt Auskunft darüber, dass auch Erwerbsminderungsrenten und Renten aus Versicherungen in gleicher Weise unter die Besteuerung fallen. 

Czech und Ströhlein Steuerberater informieren über die Auswirkungen der Neuregelung durch die Einführung des Alterseinkünftegesetzes. Grundlage ist eine Mitteilung des Statistischen Bundesamtes, die das Veranlagungsjahr 2015 betrifft. Hiernach lag der Gesamtanteil der Rentenleistungen in dem betreffenden Jahr bei 278 Milliarden Euro. Besteuert wurden hiervon 43,4 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anteil von 16%. 

Fazit

Die Einführung des Alterseinkünftegesetzes hat es an den Tag gebracht. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass auch ein Rentner - der genügend Rente bekommt - seine Steuerpflicht zu erfüllen hat. Wir von Czech und Ströhlein Steuerberater stellen aber auch die andere Seite dar. Kritiker sehen in der Besteuerung der Rentner eine Doppelbesteuerung, die sie für verfassungswidrig halten.

Wir von Czech und Ströhlein stehen gerne für weitere Fragen zu diesem Thema zur Verfügung. Darüber hinaus haben unsere Klienten aber auch in allen anderen steuerlichen Angelegenheiten einen fachkundigen und engagierten Partner an ihrer Seite.