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Neues aus Arbeits- und Sozialrecht

Bekanntlich sind Gesetze häufig einem Wandel unterworfen. Dies wissen die Czech und Ströhlein Steuerberater ganz genau. Insbesondere dann, wenn es um Gesetzesänderungen aus den Bereichen von Arbeits- und Sozialrecht geht.


Arzttermine
Hier gab es einige wichtige Änderungen. Gesetzlich Krankenversicherte sollen ab dem 11.5.2019 nämlich schneller einen Arzttermin erhalten. So will es jedenfalls das Terminservice- und Versorgungsgesetz, welches zum o. g. Stichtag in Kraft getreten ist. Die Czech und Ströhlein Steuerberater kennen den Regelungsgegenstand dieses Gesetzes genau. Unter der einheitlichen Nummer 116117 erreichbare Terminservicestellen sollen als zentrale Anlaufstellen für gesetzlich krankenversicherte Patienten fungieren, und zwar rund um die Uhr und dies die ganze Woche hindurch. Unmittelbar betroffen davon sind auch die behandelnden Ärzte. Denn diese müssen nun mindestens 25 Stunden die Woche ihre Sprechstunden anbieten. Den Czech und Ströhlein Steuerberater ist zudem bekannt, dass in ärztlich unterversorgten Gebieten, die Kassenärztliche Vereinigungen diese Unterversorgung beheben müssen. Sei es durch die Eröffnung neuer Praxen oder anderweitiger Alternativen.

Energieausweise

Die Czech und Ströhlein Steuerberater klären auch darüber auf, dass alle Energieausweise für Häuser die im Jahre 1966 und danach errichtet worden sind, allmählich ihre Gültigkeit verlieren. Diese werden durch sog. Bedarfsausweise abgelöst, deren Gültigkeit sich immerhin über einen Zeitraum von zehn Jahren erstreckt. Nicht umsonst raten die Czech und Ströhlein Steuerberater Ihrer Klientel, sich diesen neuen Bedarfsausweis ausstellen zu lassen. Vor allen Dingen dann, wenn ein Haus vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll. Ein Energieausweis in Form eines Bedarfsausweises muss in diesen Fällen vorgelegt werden. Wird dies unterlassen, kann dies mit einer empfindlichen Geldbuße belegt werden.


Mindestlohn
Änderungen machen auch vor dem Mindestlohngesetz nicht halt. Pädagogisches Fachpersonal für Aus- und Weiterbildung erhält entsprechend der Fünften Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen einen Mindestlohn in Höhe von 15,72 bzw. 15,79 Euro brutto. Die Czech und Ströhlein Steuerberater können genau erklären, wie die unterschiedliche Höhe des Mindestlohns von der spezifischen Qualifizierung des Personals abhängt. Höher Qualifizierte erhalten insoweit den höheren Mindestlohn. Die einzelnen Qualifikationen sind in der Anlage zur neu geregelten Mindestlohnverordnung aufgelistet. Den Czech und Ströhlein Steuerberatern ist bekannt, dass das Personal, welches über keine der in der Anlage aufgelisteten Qualifikationen verfügt als pädagogisches Personal dann zur Mindestlohngruppe 1 mit einem Mindestlohn von 15,72 Euro gehört. Im Übrigen steigen diese Mindestlöhne bis zum Jahr 2022 Schritt für Schritt auf 17,18 bzw. 17,80 Euro brutto.

Bild: Fotolia_17535902_XS

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