Go to Top

Inkasso Schreiben - So wehren Sie sich gegen Abzocke!

Waren Sie schon einmal in der Situation, dass Ihnen aus heiterem Himmel der Brief eines Inkasso-Büros ins Haus geflattert ist? Dabei sind Sie sich sicher, mit der dort ausgewiesenen Rechnungssumme gar nichts anfangen zu können und den bezeichneten Gegenstand oder die Dienstleistung niemals gekauft zu haben? Oder Sie haben tatsächlich etwas gekauft und vergessen es zu bezahlen, doch die Gebühren des Inkasso-Büros erscheinen Ihnen unverhältnismäßig hoch? Dann raten Ihnen die Czech und Ströhlein Steuerberater, den Online-Inkasso-Check der Verbraucherzentralen auszuprobieren.


Wie funktioniert der Inkasso-Check?
Wenn Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls wurden oder unrechtmäßige Zahlungsaufforderungen erhalten haben, kann der Online-Service der Verbraucherzentralen hilfreich für Sie sein. Czech und Ströhlein Steuerberater möchten Ihnen kurz erläutern, wie Sie diesen Service nutzen können.
Als Nutzer werden Sie von dem Programm durch eine Reihe von Fragen geführt und erhalten am Ende dieser Befragung eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall. Über 20 Prozent der überprüften Forderungen werden von der Verbraucherzentrale als unberechtigt eingestuft. 
Beim Betrachten des Inkassoschreibens sollten Sie vor allem darauf achten, ob das angegebene Inkassounternehmen überhaupt existiert und wenn ja, ob es seinen Sitz in Deutschland hat. Checken Sie die ersten beiden Buchstaben der IBAN um herauszufinden, in welches Land Ihr Geld überwiesen werden soll.

Informieren Sie sich bei den Verbraucherzentralen über "schwarze Schafe" der Branche
Die Verbraucherzentralen haben Listen zusammengestellt, dank derer Sie sich über die "schwarzen Schafe" der Inkasso Branche informieren können. Sie erhalten auf den Homepages der Verbraucherzentralen außerdem die Möglichkeit, ein kostenloses Beschwerdeformular zu nutzen.

Woran erkennt man eine seriöse Inkassoforderung?
Die Czech und Ströhlein Steuerberater informieren Sie auch gerne darüber, woran Sie seriöse Inkasso-Büros bzw. Inkassoforderungen erkennen. Zum einen wird Sie eine seriöse Inkasso-Agentur in der Regel per Brief anschreiben. Die Kontaktaufnahme per E-Mail oder SMS ist eher unüblich. Zudem muss es für Sie als Empfänger des Inkassoschreibens klar ersichtlich sein, wie sich die geforderten Kosten zusammensetzen. Werden Verzugszinsen geltend gemacht und wie setzen sich diese zusammen? Wie hoch ist die ursprüngliche Forderungssumme und wer ist der Auftraggeber des Inkasso-Büros? Zudem sollten Sie auch darauf achten, ob es sich bei der Firma auch um ein zugelassenes Inkassounternehmen handelt. Wer als Inkassounternehmen nämlich Forderungen eintreiben will, muss beim zuständigen Amts- oder Landgericht zugelassen sein.

Welche Kosten dürfen Inkassounternehmen nicht in Rechnung stellen?
Auch diese Frage können Ihnen die Czech und Ströhlein Steuerberater beantworten. Zu den Kosten, die nicht angerechnet werden dürfen, gehören Gebühren für die Kontoführung, sowie Kosten für eine Bonitätsauskunft oder die Identitätsfeststellung. Zudem sollte ein seriöses Inkassounternehmen bei einer ursprünglichen Forderungshöhe von 500 Euro nicht mehr als 70 Euro an Gebühren ansetzen.

Czech und Ströhlein Steuerberater Tipp:
Sind Sie sich sicher, dass die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist, sollten Sie diese schriftlich und idealerweise per Einschreiben zurückweisen. Haben Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, dann legen Sie unmittelbar Einspruch ein und suchen Sie sich bei Bedarf Hilfe bei einem Rechtsanwalt.

Bild: Fotolia_148371748_XS