Neuerung des Infektionsschutzgesetzes
Bundestag und Bundesrat haben eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die mit 23. April 2021 in Kraft getreten ist. Notwendig war die Änderung, da durch die Corona Maßnahmen in die Grundrechte der Bürger eingegriffen wird. Bisher waren die Bundesländer für die Maßnahmen zur Pandemiebeschränkung zuständig.
Bundeseinheitliche Regelungen
Künftig sind die Regeln bei Corona bundeseinheitlich. Bei einem Inzidenzwert, der mehr als 100 beträgt, treten in dem betroffenen Landkreis oder der kreisfreien Stadt die festgelegten Maßnahmen in Kraft. Diese stehen im neu eingefügten § 28b des Infektionsschutzgesetzes. Damit