Heikle Privatverkäufe
Dinge zu Geld zu machen, die nicht mehr benötigt werden, gilt heutzutage als üblich. Gerade deshalb verzeichnen Onlineauktions-Plattformen, wie zum Beispiel Ebay, einen großen Zulauf und helfen tatkräftigt dabei, die Haushaltskassen ein wenig aufzubessern. Gelegentliche Verkäufe im Internet sind in diesem Zusammenhang kein juristisches Problem. Czech und Ströhlein Steuerberater sind jedoch der Auffassung, dass privat agierende Verkäufer in einer gefährlichen Grauzone landen, wenn Sachen in größerer Regelmäßigkeit weiterveräußert werden. Aus rechtlicher Sicht kann es schnell passieren, dass Personen hierbei in den Definitionsbereich des gewerblichen Handels fallen und somit mit finanziellen Konsequenzen rechnen müssen.