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Wichtige Informationen zur Existenzgründung

Sie haben beschlossen, sich als Einzelunternehmer selbstständig zu machen. Ihre Geschäftsidee ist gut, die Strategie durchdacht und Sie möchten einen eigenen Betrieb gründen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt Ihre Betriebseröffnung innerhalb von vier Wochen mitzuteilen, denn Einnahmen aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit sind steuerpflichtig. Sie melden sich beim Finanzamt an, wenn Sie den Vordruck des "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen, der Ihnen vom Finanzamt zugesandt wird. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Vordruck online auf den Seiten der Finanzverwaltung herunterzuladen und auszudrucken.

In dem Fragebogen müssen zahlreiche Fragen bezüglich Ihrer Person, dem neuen Betrieb und den wirtschaftlichen Verhältnissen beantwortet werden. Beim Ausfüllen des Fragebogens müssen Sie wahrheitsgemäße Angaben machen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich ausreichend Zeit nehmen. Versehentlich falsch gemachte Angaben können langfristig vorteilhafte oder nachteilige finanzielle Konsequenzen haben. Das Finanzamt möchte durch den Fragebogen unter anderem erfahren, ob Sie Lohnsteuer-Anmeldungen, Einkommenssteuer-Vorauszahlungen oder Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben müssen. Bei der korrekten Ausfüllung des Fragebogens ist Ihnen Czech & Ströhlein Steuerberater gerne behilflich. Durch die professionelle Beratung können eventuell negative Konsequenzen verhindert werden.

Das Finanzamt verlangt auch Angaben über Ihre Tätigkeit als Selbstständiger. Das ist erforderlich, damit Ihre Tätigkeit einer Einkunftsart zugeordnet werden kann. Je nach Tätigkeitsgebiet beziehen Sie Ihre Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb oder selbstständiger (freiberuflicher) Tätigkeit. Bei der Beantwortung der Einschätzung steht Ihnen Czech & Ströhlein Steuerberater mit professionellem Wissen und Erfahrung zur Seite. Stuft das Finanzamt Sie als Gewerbetreibenden ein, unterliegen Ihre Einnahmen neben der Einkommenssteuer auch der Gewerbesteuer. Die steuerliche Einordnung Ihrer Tätigkeit ist durch die Angaben im Fragebogen beeinflussbar. Um den vorhandenen Spielraum optimal auszunutzen, ist professioneller Rat erforderlich. Diesen erhalten Sie bei Czech & Ströhlein Steuerberater.
Existenzgründer stehen nicht nur vor steuerlichen Fragen. Die soziale Absicherung ist ein Thema, bei dem Existenzgründer viele Dinge beachten müssen. Erfahrungsgemäß wird dem Thema Krankenversicherung Aufmerksamkeit geschenkt, während Themen wie Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung in den Hintergrund treten. Nicht selten sind es reine Informationsdefizite, die für falsche Entscheidungen verantwortlich sind. Das komplexe Thema kann durch Czech & Ströhlein Steuerberater vereinfacht werden, sodass Sie wissen, welche Möglichkeiten bezüglich der Absicherung zur Verfügung stehen. 
Einige Selbstständige sind nicht über die Möglichkeit der freiwilligen Absicherung gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit informiert. Spätestens drei Monate nach der Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen Sie die Entscheidung treffen, ob diese Form der freiwilligen Absicherung für Sie in Frage kommt. Das Thema Rentenversicherung wird ebenfalls häufig von Selbstständigen vernachlässigt, denn es besteht im Gegensatz zu einem nichtselbstständigen Arbeitsverhältnis keine Versicherungspflicht. Czech & Ströhlein Steuerberater ist ein kompetenter Ansprechpartner, wenn Sie sich über die finanzielle Vorsorge im Alter informieren möchten. Es gibt eine Reihe von selbstständigen Berufen, die per Gesetz der Versicherungspflicht unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen beispielsweise Selbstständige mit einem Auftraggeber. Sie erhalten wertvolle Informationen bezüglich der Versicherungspflicht von Czech & Ströhlein Steuerberater.